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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
Entstehung
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raffinirte Stahl sei schlecht. Auch in diesem Punkte trium-phirten sie 1687, da es verboten wurde, das Material von denReckhämmern zu beziehen: dasselbe sollte wieder wie frühervom Schwertschmied aus freier Hand in drei Hitzen geschmiedetwerden und jeder neuaufzunelunende Meister Probe in deralten Kunst aldegeu; das auf dem Hammerwerk gereckte Kisensollte theurer im Preise taritirt werden. Aber schon der Sechs-mannsbrief seihst bezweifelte die Durchführbarkeit solcher Be-stimmungen; das alte Verfahren wäre zu theuer und bean-spruchte zu viel Kohlen, die im Preise sehr gestiegen wärenund von den ins Märkische geflohenen Schmieden benutztwürden.

Die Güte der Waaren hatte durch die häufige Annahmeschlecht ausgebildeter Meister seitens der Kaufleute sehr ge-litten, die früheren Ordnungen über die Lehrzeit und dasMeisterstück wurden daher neu bestätigt. Die schärfste Con-trolle fand aber durch ein System von Zeichen statt, welchemein späterer besonderer Abschnitt gewidmet ist. Der Hammer-schmied sollte seinem Stahl und der Schwertschmied seinerKlinge das Erbzeichen aufschlagen, damit man an den Schul-digen Regress nehmen konnte; auf die fertige, gutbefundeneKlinge wurde das allgemeine Solinger Beizeichen vom Zeichen-meister geschlagen als Garantie seitens des staatlich ungeord-neten Amtes, zugleich war damit auch die Ueberwachung desProduktionsquantums des Einzelnen erreicht.

Das Recht, Handel zu treiben, besass seit altersher einjedes Mitglied der drei beschlossenen Handwerke; es hatte nurvor Vogt und Rath zu Protokoll zu erklären, ohne Präjudizfür die Zukunft und seine Erben, ob es die Arbeit oder dieKaufmannschaft wähle, und die Ordnung zu unterschreiben:gleichzeitig arbeiten und Handel treiben durfte aber wie zuvorKeiner. Diese Bestimmungen waren in letzter Zeit in Verfallgerathen. Einerseits hatten unter Connivenz der Vögte dieKaufleute von den Schmieden weit über ihre Leihgebühr gegenLohn Klingen anfertigen lassen, und weil sie zwei Nahrungs-quellen, die Fabrikation und den Handel besassen, die Preisegedrückt; anderseits hatten auch einige Handwerksbrüder selbstKlingen bereidet und ausser Landes geführt, dieselben jedochaus Mangel an Lebensmitteln in der äussersten N'oth fürSchleuderpreise verkaufen müssen; auch war sogar unprivi-legirten Leuten, welche gar nicht zu den drei Zünften gehörten,der Handel mit schwarzen Klingen gestattet worden. In dieserverstärkten Concurrenz der Kaufleute unter einander sah mandie Ursache des Fallens von Preisen und Löhnen: man er-neuerte daher das alte Verbot des gleichzeitigen Arbeitens undHandeltreibens und gestattete den Unprivilegirten den Handelnur mit fertigen in- oder ausländischen Schwertern.

Die innere Concurrenz der Kaufleute war nun zwar durch