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gebunden. Dem gegenüber sollte nun ein Verzeichniss allerderjenigen Meister angelegt werden, welche alle Prüfungen be-standen und den Verbleibungseid geschworen hatten; überderen Zahl hinaus sollte keiner mehr angenommen werden unddiejenigen, welche ihr Meisterstück gemacht hatten, sollten solange bei einem anderen Meister arbeiten, bis eine Stelle freiwürde. Aber selbst dann befürchtete man eine Ueberfiillungdes Handwerks und erlaubte für die Zukunft nur den beidenErstgeborenen des Meisters, sich dem Handwerk zu widmen.Die andern zum Handwerk Geborenen, welche wegen Armuthoder Gebrechlichkeit dasselbe nicht erlernen und das Meister-stück nicht verfertigen konnten, durften, um sie nicht ganz derNahrung zu berauben, sich mit Abhauen, Vorschlägen u. s. w.beschäftigen oder sich andern Meistern als Knechte und Arbeiterverdingen, aber auch nur zu solchen Arbeiten, wo durch ihreUntüchtigkeit kein Schaden für das Handwerk zu befürchten war.
Wie die Anzahl der Arbeiter, so wurde auch ihr Arbeits-quantum fixirt. Schon früher war einem jeden Meister nureine sogen. Leibgebühr gestattet gewesen; dieselbe war jedochauch auf die kleinen Söhne ausgedehnt und in Folge der Be-stechlichkeit der Vögte noch durch eine sogen. Hauergebührvermehrt worden; dadurch entstanden unnütze Abgaben undeine Vergrösserung der Production. Solches wurde nun be-seitigt; die Leibgebühr wurde für die Schmiede, Härter undSchleifer neu festgesetzt und ihre Ausdehnung nur auf diejenigenbeiden Söhne gestattet, welche bereits am Handwerk mitar-beiteten; der Zeichenmeister durfte über das vorgeschriebeneMass hinaus Keinem die Klingen zeichnen und musste sein Ver-zeiclmiss hierüber monatlich dem Obervogt einliefern. Um jedeUmgehung zu vermeiden, durfte kein Meister bei einem anderenetwas für sich Verfertiger lassen.
Eine drückende Concurrenz entstand den Schmieden seitdem XVI. Jahrhundert durch das Eindringen des mechanischenBetriebes beim Zusammenschweissen (Raffiniren) von Eisen undStahl; während der Schwertschmied täglich nur 5—5 Klingenherstellte, leistete der mit Wasserkraft arbeitende Hammer-schmied das vier-, fünf- und mehrfache. Die Werke, welcheanfangs für Solingen arbeiteten, lagen bei Lüttringhausen undBurg, ihre Zahl betrug im Jahre 1623 etwa 26—28; allmählichwurden aber auch im Solinger Bezirke Reckhämmer angelegtund aus dem XVII. Jahrhundert finden sich eine Reihe vonGesuchen um Concessionirung von Schmiede- und Schleifkottengegen Versprechung der Zahlung einer Erkenntniss, wogegenjedoch die Pächter der Fischerei in den fürstlichen Gewässernprotestirten. Durch die steigende Anwendung mechanischerKraft sahen die Schwertschmiede sich eines grossen Theilesihrer Arbeit entsetzt und begannen einen Kampf gegen dieneue Technik, indem sie erklärten: der auf Hammerwerken