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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
Entstehung
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II. 3.

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wenig zahlreichen Härter; bei ihnen wurde die Lohnfrage zuerstaufgeworfen. Schon das erste Privilegium von 1401 bestimmte,dass die Rathleute der Schleifer das Werk, welches die Schmiedemachten, unter den Prüdem gleich vertheilen sollten, und dasswenn einem der verdiente Lohn nicht ausgezahlt würde, keineraus der Bruderschaft bei einer Busse von drei Mark kölnischfür jenen Säumigen arbeiten dürfte, bis der Schleifer nicht denverdienten Lohn und Genugthuung erhalten hätte. Das Privi-legium von 1515 fügte den entscheidenden Satz hinzu: dieRathleute sollen ihren Lohn darop setzen nach Bescheidenheitund auf ihren Eid. -

Die gesteigerte Nachfrage nach Schwertern und der Auf->chwung der Fabrikation entwickelten auch den Handel. Diewichtigsten Reisen waren im XVI. Jahrhundert die zu denvier Hauptmärkten nach Antwerpen. Nun kamen aber auchin der Zwischenzeit Boten dortiger Kaufleute mit unsolidenAufträgen. Die Annahme derselben wurde durch den Sechs-mannsbrief vom 26. April 1570 verboten; bei 14 GoldguldenStrafe durften ferner ausser zu jenen Märkten keine Schwertermehr nach Antwerpen geschickt werden; nur wenn die Kauf-leute selbst kämen, sollte ihnen verkauft werden dürfen, aberauch dann musste es vorher den Sechsmännern angezeigt werden.Wenn die Solinger Kaufleute von den Brabanter Märktenheimkehrten, so beriefen die Sechsmänner jedes Mal eineVersammlung, auf welcher jedes Handwerk durch seinenVogt seine Xothdurft vortragen lassen durfte. Um die äussereOrdnung aufrecht zu erhalten, sollte Niemand ohne Erlaubnissreden, anderseits durfte kein ITandwerksvogt irgend einen Bruderübersehen oder verschweigen, er sei, wer er wolle. Um denBrüdern einen entsprechenden Preis für ihre Fabrikate zusichern, wurde weitergehend bestimmt, dass wenn der Vogtihres Handwerks nicht im Stande wäre, ihnen einen solchenzu vermitteln, dieser die Schwerter dem Vogt der andern,bezw. der dritten Zunft präsentiren sollte: gelänge es auchdiesen nicht, so durften die Brüder verkaufen, wohin sie wollten.

Bisher waren die Kaufleute zugleich auch Handwerks-meister gewesen, die. wenn sie von den Märkten heimkehrten,die gewohnte Arbeit des Reidens und Schwertfegens wiederaufnalunen; sie waren Mitglieder der Zünfte, wie alle übrigen,wenn auch wohlhabendere und angesehenere, und unterlagenden gleichen Bestimmungen. In dem Masse nun, als die Ver-bindungen Solingens sich ausdehnten und einzelne der Kauf-leute mit mehr Energie, grösserem Glücke und grösserer Spar-samkeit sich ausschliesslicher dem Handel widmeten, da bildetesich nach und nach ein selbständiger Kaufmannsstand. Zugleicher Zeit ging allmählich der handwerksmässige Betriebin den hausindustriellen über. Immer seltener wurde es, dassdie Schmiede selbst ihre Schwerter verhandelten; immer allge-