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im Besitze gewisser Fabrikationsgeheimnisse zu sein und vonder Ennepei-strasse werden allgemein die Sackhauer zum Härtendahin gesendet. Wieviel mehr war damals nicht das Handwerkmit mysteriösen Gebräuchen umgeben! Das Waffenschmiedengalt als grosse Kunst, das arme rauhe Land musste diesenseinen Schatz sich wahren. Die Brüder des Schwertschmiede-und des Härter- und Schleiferbandwerks leisteten daher denVerbleibungseid; sie durften nicht das Land verlassen, nichtdas Geheimniss verführen und keinen Andern die Kunst lehrenals ihren eigenen Söhnen, nur die Schleifer auch ihren nächstenVerwandten, falls die Söhne des Vaters Amt nicht kannten.Alle drei Bruderschaften waren gegen einander allgeschlossen;um Mitglied in einer zu werden, musste man aus derselbengeboren und in dieselbe aufgenommen sein; niemals konntealso ein Schmied Schleifer oder ein Schleifer Feger werden;ausserdem war noch ein Eintrittsgeld zu erlegen, welches beiden Schleifern 18 Gulden Rheinisch betrug. Jedem Handwerkstanden besondere Arbeitsbefugnisse zu, und wenn neue Ver-richtungen aufkamen, so entbrannten Streitigkeiten über derenZuständigkeit, welche gewöhnlich durch Compromisse erledigtwurden; das Pliesten z. B. wurde den Reidern und Schleiferngemeinsam zugestanden (durch Priv. v. 20. April 1603), vonden Greitern und Hauern fielen die gröberen den Fegern, diefeineren den Schleifern zu (Vergleich v. 4. Juni 1670). EinzelneVerrichtungen, wie das Führen des schweren Hammers beimDraufschlagen, wurden nur von unprivilegirten Arbeitern ausge-führt; zu anderen wie z. B. zum Verfertigen von Lederscheidendurften die Schwertfeger sich auch der Schuhmacher bedienen.
Die verhältnissmässig einfachste Technik besassen dieSchwertfeger und Beider, ein Verrath derselben erweckte keineBefürchtungen. Ihnen war daher kein Verbleibungseid auf-erlegt, sie durften ausser Landes gehen; ein jeder konnte dieBruderschaft gewinnen; indess war das Eintrittsgeld so hoch,auf 150 Goldgulden, bemessen, dass nur zwei Mal die Berech-tigung ertheilt, dann aber auch beide Mal nachträglich zurück-gezogen wurde. Da nun einerseits den Reidern das Reisenausser Landes erlaubt war, anderseits in ihren Händen dieSchwerter zum Fertigmachen sich sammelten, so eigneten siesich besonders zum Vertrieb derselben, und es scheint in derTliat, als ob sie es gewesen, welche in damaliger Zeit denKlingenhandel besorgt haben. Wenn hier und dort von denKaufleuten des Schwertfeger-Handwerks die Rede ist, so sinddarunter wohl weniger die Schwertfeger, welche einfache Schei-denmacher waren, als vielmehr die Reider zu verstehen. Zwarstand das Recht, Handel zu treiben, auch den übrigen Bruder-schaften zu, da dieselben aber nicht reisen durften, so ver-mochten sie auch nur an heranziehende Kaufleute zu verhandeln.Damit waren sie mehr oder weniger der Willkür der Reider-