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6 (1830) Geschichte der Kreuzfahrten nach dem gelobten Lande während der 1. Hälfte des dreyzehnten Jahrhunderts
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532 Geschichte der Krcuzzügc. Buch Vit. Kap. XV.

-eroberte Land übertrugen, seine Würde und seine Rechte;durch die Uebcreinkunft und Bestimmung chrcnwcrthcrund kundiger Männer wurden hierauf Ordnungen undSatzungen eingerichtet, zum Besten des Königs sowohlals seiner Unterthancn; diese Ordnungen und Satzungensind von allen Königen bis zu dieser Zeit beschworen, wor-den, und auch der Kaiser ist verpflichtet, sie zu beschwören.Eine dieser Satzungen gebietet, daß kein Lehcnsherr seinemVasallen eigenmächtig sein Lehen nehmen sott. Da ihrHerrn Johann von Jbclin ohne Urtheil und Recht derStadt Berytns beraubt habt und die dortige Burg be-kennen laßt, so habt ihr gegen jene Satzung gehandelt;und wir verlangen daher von euch nach Recht und Bil-ligkeit, und damit der Kaiser nicht meineidig werde, daßihr eure Leute aus Verytus abrufcn und Herrn Johannvon Jbelin wieder in seine Rechte einsctzen wöget. Soihr, nachdem solches geschehen, ihn vor dem Lehenshofedes Königreichs werdet belangen wollen, so sind wir be-reit, mit unserer ganzen Macht dafür zu stehen, daß demKaiser sein Recht werde." Auf diese Rede gab der Mar-schall, welchem eine solche kräftige Sprache der Baronesehr unerwartet war, keine andere Antwort, als daß erin dieser Sache nicht eher verfahren könnte, als wenner zuvor mit den Hauptleuten der kaiserlichen Miliz,welche die Burg von Derytus belagerte, sich besprochenhätte; die Barone möchten dort seine Antwort vernehmen.

In der Frühe des andern Tages verließ der Mar-schall Richard die Stadt Ptolemais, um nach Beryiuszurückzukehren; die Bcrcnnung der belagerten Burg wurdeseit seiner Rückkehr mit verdoppelter Thätigkcit betrieben;und als der Kammcrherr Rainald von Chaifa und derRitter Daniel von Malcnbck als Bevollmächtigte des