ü14 Geschichte dce Keeuzzüge. Buch VII. Kap. XV.
^gründe», ^ g^hvr^nie Unttrthanen scyn würden^);und nur Balian, Herr von Sidon, hatte mit redlicherTheilnahme den Kaiser in den Unterhandlungen mit densaracenischen Sultanen unterstützt H. Außer der oben cr-wähnten Verordnung, durch welche die eigenmächtige Un-terhaltung von Söldnern verboten wurde ), beschränktesich Friedrich in seinen Verfügungen für die Verwaltungund Vcrthcidigung des Königreichs Jerusalem auf dieAnstellung eines Neichsstatthaltcrs, welcher zu Ptolcmaisseinen Sitz hatte, und eines untergeordneten Statthaltersin Jerusalem *), und wahrscheinlich auch zu Joppe. Den»aus diese Städte und ein nicht sehr bedeutendes Gebietbeschränkte sich seit dem Frieden, welchen Friedrich mitden Saracencn geschlossen hatte, die unmittelbare Herr-schaft der Krone Jerusalem. Da Friedrich mit einer sehrgeringen Ritterschaft nach dem gelobten Lande gekommenwar, so konnte er keine bewaffnete Macht dort zurücklas-scn, welche hinreichend gewesen wäre, sein Ansehen auf-recht zu erhalten und seinen Statthaltern Gehorsam zuverschaffen.
Die Stadt Jerusalem, da sie unbefestigt blieb undfast nach allen Seiten von saracenischem Gebiete umgebenwar, konnte nicht wieder in ihre alten Rechte treten,
3) Dag der Kaiser mit mehrerenBaronen des Königreichs Jerusalemnicht in gutem Vernehmen siand, be-weist der neunte Artikel des dem Pa-triarchen mitgcthciltcn Friedensschlus-ses. S. oben S. gyo.
3 ) S- oben S. 4Ü3.
4) S- oben S. Zoo.
5) Nach der oben (S. Lar) erwähn-ten Aeugerung des Patriarchen Ge-rold war zur Zeit der Heimfahrt des
Kaisers Friedrich der Gras Thomasvon Acerra kaiserlicher Statthalter;Hugo Plagon dagegen sagt rl> 704I,dag Werner ((-arnicv) Lalcmant alskaiserlicher Statthalter llniiUrs starriwliriimc) zurückgeblieben war. InJerusalem war der Kammcrherr(ainrnrdorleirs starr lstor-rrrnre ) Rai-nald von Cbaifa Statt-
halter l biaillis sto la vrllo). HugoPlagon a. a. O.