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6 (1830) Geschichte der Kreuzfahrten nach dem gelobten Lande während der 1. Hälfte des dreyzehnten Jahrhunderts
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462 Geschichte der Kreuzzüge. Buch VH. Kap. XIV.

nach dem Morgenlande kam, eine solche Wendung genom-men, daß der Kaiser mit großer Sicherheit auf die voll-ständige Erfüllung der ihm von dem Sultan von Aegyp-ten gegebenen Zusagen rechnen konnte. Der SultanKamel von Aegypten, welcher nicht lange vor der Ankunftdes Kaisers Friedrich nach Syrien gekommen war, hattezwar schon der Stadt Jerusalem und mehrerer benach-barten Plätze sich bemächtigt und mit seinem BruderMalek al Aschraf, Fürsten von Chelat in Eroßarmenien, sowie von Edessa, Harran und andern Städten jenscit desEuphrat, einen Vertrag geschlossen, in welchem sie dieLänder ihres Neffen David, des Sohns ihres verstorbenenBruders Moaddhem, unter sich thcilten und ihrem Neffe»einige Städte in Mesopotamien als Entschädigung zu-wiesen ^); der Sultan David war aber keinesweges ge-neigt, dieser Verfügung seiner Oheime sich zu unterwer-fen, und war vielmehr zum Widerstande gerüstet^).Unter diesen Umständen sah der Sultan Kamel sich ge-zwungen, das mit dem Kaiser angeknüpfte Verhältniß zuunterhalten, obwohl er nach dem Lode seines BrudersMoaddhem es bereut haben mag, den Beystand des Kai-sers für Pläne nachgcsucht zu haben, welche er nunmehr

18) David rief seinen Oheim Aschraf(der-Kaiser Friedrich nennt ihn inseinem von Matthäus PariS mitgc-theitten Schreiben: richtiger

bey Lcibniy und Hormayr: Sottarak)zu Hülfe gegen den Sultan Kamel,welcher die Abtretung der BurgSchaubek forderte. Aschraf sagte ihmdie gebetene Hülfe zu und begab sichzu Kamel, angeblich um Fürbitte fürDavid einzulegen, schloß aber (bewo-gen, wie Cbn al Athir sagt, durch disBesorgnig, da» diess Streitigkeiten

den Franken dis Eroberung deS Lan-de- erleichtern möchten) mit dem Sul-tan von Aegypten einen heimlichenVertrag, vermöge dessen ihm dieStadt DamaScus und das Land bisAkbaü Afik, dem Sultan Kamel allesübrige Land deS daniaScenischen Reichszufallen, und David mit den StädtenHarran, Roha oder Cdcssa und Nak-bab abgefundcn werden sollte,seäLO ^nn. inosl. lo. IV. x. 544. 546 .Wgl. Iloinauss x. 42g.ig) Lvulkeäa I. c. p. 54g, zgo.