124 Geschichte der Kreuzzüge. Buch VII. Kap. V.
^7? selben erst bcy dem wirklichen Antritte der Kreuzfahrtoder in dem Hafen, wo sie sich einschiffcn würden, ge»wissenhaft vertheilt werden sollte. In einem spätem Um-laufschreiben, welches Honorius im November 1217 er-ließt), bestimmte er, daß die Einsammlung des Zehntenfür die von der letzten allgemeinen Kirchenvcrsammlungbestimmte Zeit von drcy Jahren, vom Allerheiligen-feste 1215 bis zu demselben Feste des Jahrs »218, injedem Sprengel durch einen Templer, einen Hospitaliterund zwey oder mehrere dazu verordncte Geistliche baldigstbegonnen werden sollte; und jeder Geistliche wurde durchdieses Umlaufschreiben angewiesen, jenen Männern einegenaue Angabe der gewissen und zufälligen Einkünfte sei-ner Pfründe mitzuthcilcn, und denselben gegen den erstenMai des nächsten Jahrs an dazu für jede Stadt be-stimmten Tagen den Betrag des angcordncten Zwanzig-sten, und zwar für die ganze Zeit von drey Jahren aufeinmal, zu überliefern. Für den Mainzer erzbischöflichenSprengel insbesondere erhielten die dortigen Meister derTempler und Hospitaliter von dem Papste den Auftrag,in Gemeinschaft mit dem Dechanten und dem Archidiakonusder Kirche zu Mainz die Wahl der Sammler und dieübrigen zur Einziehung des Zwanzigsten erforderlichenAnordnungen zu besorgen.
Durch seine eifrige Thätigkcit brachte Honorius csdahin, daß nach und nach, vornehmlich in Italien undDeutschland, die Zahl der Kreuzfahrer beträchtlich sichmehrte. Viele, welche nach dem Tode des Papstes Jn-
iZ) Schreiben an den Erzbischofvon Mainz und dessen Suffraganbi-schöfe, so wie an die dortigen Meisterder Templer und Hospitaliter, den
Dechanten' und Archidiakonus zuMainz, erlassen zu Rom am ai. Nov.1217, bey VVuiälvvoln 1. a. S. 49—51.