110 Geschichte der Kreuzzüge. Buch VII. Kap. IV.
römischen Kirche die Verpflichtung, während eben so kamger Zeit den zehnten Theil aller Einkünfte für das hei-lige Werk der Befreyung des gelobten Landes darzubrin-gen; und versprach außerdem, für seine Person aus seinenErsparnissen dreyßig Tausend Mark Silbers zur Unter-stützung der Kreuzfahrer zu verwenden, so wie auch drehLausend Mark, welche noch von früheren zur Hülfe desheiligen Landes gespendeten milden Gaben übrig wären,für denselben Zweck zu bestimmen und aus Rom undandern benachbarten Städten Schiffe zur Uebersahrt derPilger nach dem Lande jenscit des Meeres zu liefern.Auch gebot Jnnocenz, ebenfalls mit Zustimmung der Kir-chenverfammlung, einen vierjährigen allgemeinen Friedenin der ganzen Christenheit, damit der Kampf für denHerrn nicht durch Kriege der Christen wider einanderselbst gehindert werden möchte, und bedrohte die Ueber-treter dieses Gebots sowohl mit Bann und Jnterdict,als mit der strengen Ahndung der weltlichen Macht. DieTurniere wurden für die Dauer von drei) Jahren mitAndrohung der Strafe des kirchlichen Bannes untersagt.Den Patriarchen, Erzbischöfen, Bischöfen, Aebtcn undüberhaupt allen mit der Seelsorge beauftragten Geistlichenwurde in eben dieser Verordnung befohlen, fernerhin dieGläubigen zur Annahme des Kreuzes zu ermahnen, undnicht nur die Könige, Herzoge, Markgrafen, Grafen undEdelleute, sondern auch die städtischen Gemeinheiten zurHülfe des heiligen Landes aufzubieten und denen, welche,wenn sie auch nicht selbst die Kreuzfahrt unternehmenwollten, während drey Jahre eine hinlängliche Zahl vonStreitern im gelobten Lande unterhalten würden, die Ver-gebung ihrer Sünden zu verheißen. Den Geistlichen aber,welche die Pilger auf der Kreuzfahrt begleiten würden,