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6 (1830) Geschichte der Kreuzfahrten nach dem gelobten Lande während der 1. Hälfte des dreyzehnten Jahrhunderts
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Ki'rchenversammlung im Lateran.

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lulig angenommen und als ihre Beschlüsse bekannt gemacht ^wurden und die Verdammung mehrerer Ketzereien und dieAbstellung vieler Mißbräuche betrafen, beschäftigten sichnach dem Wunsche des Papstes die versammelten Väter derKirche vorzüglich mit den Angelegenheiten des heiligen Lan-des, und nach ihrem Nathe erging eine neue päpstlicheVerordnung wegen des bevorstehenden Kreuzzugs. IndemJnnoccnz in dieser Verordnung seine früheren Bestim-mungen und Anordnungen, so wie alle von ihm denKreuzfahrern bewilligten Rechte bestätigte, gebot er, daßalle Kreuzfahrer, welche die Absicht hätten, zur See nachdem gelobten Lande sich zu begeben, am ersten Tage desJunius des Jahres 1217 in einem der bcyden sicilischcnHäfen, Brundusium und Messina, sich versammeln sollten;und er versprach, dort persönlich sich einzufindcn, um dieAnordnung des Heeres durch seinen Rath zu leiten unddie Kreuzfahrer bcy ihrer Abreise mit dem göttlichen undapostolischen Segen zu versehen. Dieselbe Zeit bestimmteer für den Auszug derer, welche den Landweg verziehenwürden, indem er forderte, daß sie ihm die Straße, welchesie nehmen würden, anzeigen sollten, damit er ihnen einenkundigen Mann als Legaten des apostolischen Stuhls zumRath und zur Hülfe senden könnte. Mit ausdrücklicherErwähnung der von der Kirchcnversammlung gegebenenZustimmung wurde ferner in dieser Verordnung geboten,daß alle Geistliche, hohe sowohl als niedere, mit Aus-nahme derer, welche selbst das Kreuz genommen hätten,und einiger Ordcnsgcistlichen, drei) Jahre lang den zwan-zigsten Thcil ihrer sämmtlichcn Einkünfte zum Nutzen desheiligen Landes in die Hände derer, welche von dem apo-stolischen Stuhle würden bestellt werden, liefern sollten.Jnnoccnz aber übernahm für sich und die Kardinäle der

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