86 Geschichte der Kreuzzügc. Buch VII. Kap. III/
^z?dertcn, so wie über deren Genossen und Freunde verhängteer, den kirchlichen Bann. Damit aber der Krieg widerdie Heiden nicht blos mit leiblichen, sondern auch mitgeistlichen Waffen geführt werden möchte, so befahl In-nocenz, daß aste Monate eine allgemeine Bittfahrt, womöglich mit Absonderung der Männer und Weiber, gehal-ten, und bey solchen Bitlfahrtcn jedesmal Gott von denGläubigen mit inbrünstigem Gebet um die Rettung seinesheiligen Landes angefleht, das Kreuz gepredigt und mitdem Gebete Fasten und Spendung von Almosen verbun-den werden sollten. Außerdem verordnet«: er, daß in dertäglichen Messe nach dem Fricdenskusse und bey der Vcr-theilung der Hostie die Männer und Weiber der Gemeinedemülhig zur Erde sich nicdcrwerfcn, und die GeistlichenMit lauter Stimme den 79. und 68. Psalm singen soll-ten; der Priester aber, welcher die Messe fcyerte, solltenach der Beendigung dieser bcydcn Psalmen mit lauterStimme ein vorgeschriebcncs Gebet absingcn, in welchemGott angcfleht wurde, das Land, welches von feinem ein-geborenen Sohne mit dessen Blute geheiligt worden, denFeinden des Kreuzes zu entreißen und den Christen zu-rückzugcbcn- Endlich befahl Jnnocenz, daß in jeder derKirchen, in welchen die allgemeinen Processionen sich ver-sammeln würden, ein hohler und mit brey Schlössernversehener Stock ausgestellt werden sollte, in welchen dieGläubigen ihre milden Vcysteuern für die Kreuzfahrt legenmöchten; und die drcy Schlüssel eines solchen Stockssollten einem achtbaren Presbyter, einem frommen Layenund einem Klostergeistlichcn aus jeder Gemeine anvertrautwerden. Die weiteren Anordnungen der Kreuzfahrt, sowie die Bestimmungen über Ort und Zeit der Versamm-lung der Kreuzfahrer und ihres Auszugs behielt sich In-