Druckschrift 
6 (1830) Geschichte der Kreuzfahrten nach dem gelobten Lande während der 1. Hälfte des dreyzehnten Jahrhunderts
Entstehung
Seite
85
Einzelbild herunterladen
 

Anordnungen des Papstes Jnnocenz. 85

den Kreuzfahrern waren zugestanden worden; bestimmte 2-Ckrdie Dauer des Dienstes im heiligen Lande auf drey Jahre;nahm die Bewilligungen, welche zum Vortheilc der widerdie Mauren in Spanien oder die Ketzer in der Provencekämpfenden fremden Krieger gemacht waren, zurück, indemer dieselben nur als Ausnahme für die Spanier und dieBewohner der Provence selbst bestehen ließ; und verord-net,:, daß jeder ohne Unterschied, welcher sich meldenwürde, mit Ausnahme der Ordcnsgeistlichen, das Zeichendes Kreuzes empfangen, die Untersuchung und Bestim-mung aber, ob einer oder der andere wegen körperlicherGebrechen oder anderer Verhältnisse zur Wallfahrt nichtzuzulassen wäre und auf andere der Sache des heiligenLandes nützliche Weife sein Gelübde zu erfüllen hätte, füreine andere Zeit ausgesctzt werden sollte. Indem Jnno-ccnz die Gläubigen zu reichlicher Beystcuer für die Be-freyung des heiligen Grabes auffordcrte-, versprach er,mit willigem Gemüthe selbst nicht weniger zu leisten, alser von andern begehrte. Vornehmlich verlangte er vonden Seestädten den Beystand ihrer Seemacht und er-neuerte das von der Kirchcnversammlung des Lateransverfügte Verbot, die Heiden durch Zufuhr von Waffen,Schiffbauholz und anderen Kriegsbcdürfniffen zu unter-stützen. Auch verbot er allen Christen, auf den Raubfchif-fcn der Heiden Dienste zu nehmen, indem er bestimmte,daß die Bekanntmachung dieses Verbots in den Seestäd-ten an jedem Sonn- und Festtage zu wiederholen wäre,und die Ucbertrcter desselben ihres Eigenthums verlustigscyn und denjenigen, welche sie gefangen nehmen würden,als Sklaven anheim fallen sollten; und über die christ-lichen Seeräuber, welche den Verkehr mit dem gelobtenLande hemmten und dadurch die Rettung desselben hin-