32 Geschichte der Kreuzz>',ge. Buch VII- Kap. I.
welche damals als Pilger im gelobten Lande sich befan-den, dem Grafen Bcrthold von Katzenellenbogen und demGrafen von Foruivall; indem er ihnen die Anweisunggab, zuerst bcyden Parteycn den Vorschlag zu machen,daß sie die Entscheidung ihres Streits sclbstgewähltenSchiedsrichtern, welche binnen drey Monaten einen Aus-trag zu bewirken hakten, überlassen möchten. Falls aberdieser Vorschlag nicht angenommen würde, so sollten diepäpstlichen Bevollmächtigten beyde Partcyen vor sich laden,und entweder, wenn dieselben ihre Entscheidung genehmig-ten, den Screit beendigen, oder, wenn gegen ihr UrthcilWiderspruch erhoben würde, von der Lage der Sachedem apostolischen Stuhle sorgfältigen Bericht erstatten undbeydcn Partcyen eine Frist anberaumcn, binnen welchersie durch taugliche Stellvertreter zu Rom selbst ihre Noth-durft vorzutragcn und die päpstliche Entscheidung zu ver-nehmen hätten. In jedem Falle sollten sie mit apostoli-scher Vollmacht den Streitenden jede Störung des Friedensuntersagen, die Widerspenstigen durch jedes Mittel derkirchlichen und weltlichen Gewalt, welches ihnen zu Ge-bote stände, zur Lrdnung zurückbringen, und den Königvon Jerusalem, so wie die Großmeister der Templer unddes Hospitals von der Begünstigung der Ungehorsamenabmahnen, und zur kräftigen Unterstützung derer, welcheder rechtlichen Entscheidung willig sich unterwerfen wür-den, auffordern. Zwar wünschte Jnnoccnz, daß sämmt-liche vier Abgeordnete zur Wiederherstellung des Friedensin Syrien ihre Bemühungen vereinigen möchten; er ge-stattete aber auch, daß im Falle der Verhinderung, ihrerdrey oder auch nur zwey, von welchen einer ein Geistli-cher und der andere ein Laye seyn müßte, die Vollziehungdes apostolischen Auftrags übernehmen könnten. Auch gebot