L 4 Uebcr die Geschäfte der Reichsbeamte»
IV.
Ueber die Geschäfte der Reichöbcamten des König-reichs Jerusalem.
Aus den ^.ssisss äs Isrus-ilsm.
Das Königreich Jerusalem hatte vier Reichsbeamte;Len Seneschall (Is Lsnssollsl), den Connetabel, den Mar-schall und den Großkammerherrn (Io 6ll->ml>erlsin). Indieser Ordnung fuhren die s,ssisss des Reiches Jerusalemsie auf. LU. 289-292. Diese Beamten waren im Ganzenim Besitze jenes Einflusses und jener Gewalt, in welcherwir die Beamten gleiches Namens schon an den Höfen dercarolingischen Könige antresscn.
1. Das wichtigste Amt war das Amt des Sene-schalls. Sein Geschaftskreis beschrankte sich nicht aufden Hof des Königs, sondern griff in mehrere Theile derStaatsverwaltung ein. Zuerst standen unter dem Scne-schall alle Amtleute (Lsillis) und Schreiber des Königs,ausgenommen diejenigen Schreiber, welche zur Hofhaltungdes Königs insbesondre gehören. Er konnte jene Beamtein ihre Stellen einsetzen und sie wieder davon entfernen, ih-re Dienste anwenden zum Nutzen des Königs oder derer,welche an seiner Statt sind, alles nach eigenem Gutdünken,wenn er nicht darüber besondern Befehl erhalten, und nahmvon ihnen bei'. Diensteid. Zweytcns konnte der Königihm seine Oberrichtergewalt übertragen. Wenn der Königdie angebrachten Klagen nicht selbst untersuchen konnte undwollte, so konnte er seinem Seneschall es übertragen, denStreit nach den Gewohnheiten des Landes zu entscheiden.Drittens war dem Seneschall die Verwaltung der ko--