Uebcr die >1s8lses äs Jerusalem.
19
der Kapitelabtheilung, als auch die Abweichungen in demTexte selbst. Unter denen, welche nachher die vollständi-ge Ausgabe von Hiaumsslüro benutzt haben, kenne ichaußer solchen, welche einzelne Stellen gelegentlich beuuz-zen (wie Sainte Palaye), nur: Reinhard, wel-cher in seiner Geschichte von Cypern aber fast keinen an-dern Gebrauch davon gemacht hat, als daß er in demAnhänge zum ersten Theilc derselben die Rubriken derKapitel har abdrucken lassen, und Gibbon, welcher inder Hist. ok tko I). snä b. ok tlre 1 k. u, Lgp. Ik>V 1 II(Vas. Ausg. Th. X. S. zi; flgd.) daraus sehr unbefrie-digende Nachrichten über die Verfassung des Reiches Je-rusalem gezogen. Ich habe daher für nützlich gehalten,den Hauptinhalt dieses Werkes in einem gedrängten underläuternden Auszuge im drcyzchnten Kapitel dieser Ge-schichte darzulegen, indem ich zugleich hoffte, daß man-che Leser dadurch in den Stand gesetzt werden mögen,die Wahrheit des Satzes, welcher seit einiger Zeit oftwiederholt wird, daß das Lchenwesen zu seiner Zeit einenützliche und heilsame Einrichtung gewesen, gründlichcinzusehcn.
Das Werk in seiner jetzigen Gestalt zerfallt in drei)Thcile. i. Die Vorrede Ureksce, welche die Geschichtedes Buches der Satzungen, und wie überhaupt Satzun-gen im Reiche Jerusalem gemacht wurden, erzählt. Sieist wahrscheinlich von einem Cyprischcn Schriftsteller desvierzehnten Jahrhunderts verfertigt. Sie berichtet, wieim Jahre 1369 der Vormund des Königs Hugo, Jo-hann von Lusignan Fürst von Antiochien und Conneta-bcl des Reiches, beschlossen habe, die alten Satzungendes Reiches Jerusalem wieder herzustellen, dieses Geschäft
b 2