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Z7Q Geschichte der Kreuzzüge. Buch!. Kap. xm.
2-zoyy. Ehre derjenige zu haben wähnte, welcher durch das Schwertmit dem Blute des Beleidigers den vermeinten Schimpfauslöschen konnte, da konnten die Hülfsmittcl, welchedas Lehenwesen zum Schutze gegen Beleidigungen gab,nur gemißbrancht werden. Die Schmähungen, welchegegen das Lehenwcsen so häufig vorgcbracht find, treffendas entartete Geschlecht der Männer, welche Mißbrauchvon den Anordnungen desselben machten.
Die Vasallen wachten auf zweyerley Art gegen dieLehenverbrechen, erstlich als Beysitzer des Lehenhofesdurch Urtheil oder Zeugniß. Davon wird in der Folgedie Rede scyn. Zweytens, wenn entweder der Lchcns-herr eigenmächtig verfuhr, das Rcchr versagte und dasUrtheil des Lehenhofes nicht vollzog, oder der Vasalldem L-Henrechte sich entzog und dem Urtheil des Lehen-Hofes nicht Folge leistete, so waren sie verbunden, durchAufkündigung des Lehendicnstes oder auch mit offenbarerGewalt den Lehenöherrn, und mit Gewalt den Vasallenzur Pflicht zurückzubringen, weil vermöge ihres Eideseben sowohl ihnen oblag, die Satzungen und Gewohn-heiten des Reiches Jerusalem aufrecht zu erhalten, alsdem Lehenöherrn Im ersten Falle war die Auf-
bietung des Pairs oder Eines seiner Verwandten nökhig;des Lehenöherrn Rechte aber gegen die Untreue seiner Lc-hensmänner zu bewahren, lag ihnen unaufgefordert ob,weil diese Verbindlichkeit schon im Leheneide enthaltenwar
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