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1 (1807) Gründung des Königreichs Jerusalem
Entstehung
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369
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Gründung des Königreichs Jerusalem. Z69

der Tausch genehmigt war, so hatten die Vasallen vorT-i^y»dem Hofe zu geloben, daß sie von dem cingetauschtenLehen denselben Dienst, welchen sie von dem bisherigengeleistet, fernerhin leisten würden.

So weit hatte sich das Andenken an die Satzungenund Gewohnheiten, durch welche im Reiche Jerusalemdie gegenseitigen Verbindlichkeiten und Pflichten der Le-hcnsherren und der Vasallen bestimmt waren, nach demVerluste des heiligen Landes erhalten. Die Erfahrungund das Nachdenken verständiger und das heilige Landandächtig liebender Männer hatte aus den Lehensatzungenvieler Länder diejenigen erwählt, welche denen am er-sprießlichsten waren, die dem Heilande dienten, indem sieden schuldigen Lchcndienst ihrem Herrn treu und redlichleisteten.

Gegen jede Verletzung dieser Verbindlichkeiten stan--s.V<>r,

den alle diejenigen, welche das innigste Band wcchselsei- ^'»d»ng

tigcr Treue umschlang, Einer für alle, und alle für Ei- s^,z "

ncn. Wollte der Lchcnshcrr seine Pflicht verletzen gegen bcrr»

Einen seiner Vasallen, so entstand diesem nicht der Schutz

^ ner Da-aller seiner Mitmannen; und weigerte der Vasall seinem sau«,

Lehcnshcrrn die Treue und Pflicht, so hielten ihn nicht

nur seine Mitvasallen zur Leistung seiner Pflicht oder zum

Ablassen von Beleidigungen an, sondern selbst diejenigen,

welche von ihm Lehen trugen, brachten ihn zu seiner

Schuldigkeit zurück. So konnte das Lchenwesen auch

nur Bestand haben und nützlich seyn unter redlichen und

offenen Männern; denn als die Treue, Redlichkeit und

wahre Ehre gewichen waren, Selbstsucht herrschte und

I. Vaud. A a