Druckschrift 
1 (1807) Gründung des Königreichs Jerusalem
Entstehung
Seite
323
Einzelbild herunterladen
 

Gründung des Königreichs Jerusalem, zaz

die nmstenthcils französischen Lehengewohnheiten des Reichs 2als Richtschnur zur Bestimmung ihrer Verhältnisse zurKrone angewendet. Wenn man aus der Analogie andrerFeudalrciche schließen darf, so mußte auch jeder von die-sen drei) Fürsten vor einem Gerichte, zu welchem unterdem Vorsitze des Königs die beiden andern zusammen tra-ten, zu Recht stehen.

Es würde in mehr als einer Hinsicht merkwürdig seyn,die Gewohnheiten, nach welchen die Lehen und die bürge»lichen Verhältnisse in diesen vier Theilen des Reichs derabendländischen Christen im Morgenlande bestimmt wur-den, zusammenzustcllen und zu vergleichen. Aber von den

X 2

Lehcnträgers seiner Krone (S.unten); aber inan sicht aus demVerfolg der Geschichte, da dieFürstin Constantia eigenmächtigden Ritter Rcinhold von Chatil-lon zum Gemahl nahm und ihnbehauptete, wie wenig wahre Ge-walt im Fürstenihum Antiochiendie Könige von Jerusalem hatten.Der Fürst Rcinhold glaubte sichaber doch so wenig sicher, daß erden Patriarchen von Antiochien,welchen er gefangen hielt, auf dieerste Mahnung des Königs frey-ließ, um nicht dessen Unwillenaufs neue zu reizen. Wils,, lyr.XVIII, Daher irrt Gibbon,wenn er im Allgemeinen behaup.tct:timt cks prince o 5 ^inioedellsctslmeel rlis supremac)' rlisleinß os Jerusalem." Hilf. oktks O. auä k. or rli«, U. L. ^Ba-seler Ansg.) 1 . X. x. Zi^.

des Fürsten während seines Auf-enthalts aufhörtc, und das Rechti» des Kaisers Namen Verwaltetwurde. 6 > nn a in i kisr, Lpoli-rsna, sei. karis. p. I0§. Aberim I. 1150 werde» die Baroneund Prälaten des Reichs und desFürstenthums Antiochien zu Tri-polis durch Balduin HI. versam-melt, um die verwitwete Für-stin von Antiochien, welche dieVormundschaft ihres Sohns über-nommen hatte, zur Wahl einesGemahls aus den drey Rittern,welche der König ihr vorgeschla-gcn , zu bewegen. W r I Ii. 1? 7 r.XVII, 17 Es erhellt hieraus,daß die Witwe eines AntiochischenFürsten, welche die Vormund-schaft übernahm, ganz dieselbenVerbindlichkeiten gegen den Kö-nig von Jerusalem hatte, wie die«nverheprathete Vormünderin des

.1099