Druckschrift 
5 (1823)
Entstehung
Seite
37
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«wähnte, wie die größten Rechtsgelehrten, selbst die; aus welcheder Zeitgeist eingewirkt habe, in den Grundsätzen über Gleichheitder Strafen nicht übereinkämen. Bei der Einführung seines Straf«gesetzbuches würde er für deren Ungleichheit gewesen seyn, wennihn nicht die Umstände zu einer entgegengesetzten Entscheidung ge-vechigt hätten. Er wollte meine Ansicht darüber wissen. Ichsagte,daß ich ganz für die Ungleichheit sey. Unsre Ideen ver-langten nun einmal eine Stufenleiter bei den Strafen, die derjeni-ge» gleich sey, welche wir bei den Verbrechen annehmen. Auch dieHarmonie unserer Gefühle scheine dieses zu fordern. Ich könnte«s nicht über mich gewinnen, den, der seinen Vater gemordet undden, der nur einen kleinen Diebstahl mit Einbruch begangen habe,auf dieselbe Stufe zu stellen. Wäre es daher auch angemessen,sie mit gleicher Strafe zu belegen?

Der Verbrecher selbst würde mich dabei am wenigsten angehn,denn die Strafe war seine Sache; er hatte sie verdient, und dieMenschlichkeit besaß überdies heimliche Mittel genug, um physischenLeiden zu Hülfe zu kommen. Aber dessen moralische Ideen vor.Begehung deö Verbrechens, die der Zuschauer, die der ganzen«Gtaatögesellschaft müßten eS seyn, auf welche der Gesetzgeber durchsslngleichheit der Strafen zu wirken hätte. Mir Unrecht nur würdeman behaupten, daß der Tod an sich schon hinreichend sey unddie Art der Todesstrafe weder auf den Geist des Verbrechers, nochauf die Ueberlegung vor dem Verbrechen Einfluß habe. Denn.wenn Ungleichheit statt fände, würde keinen Verurtheilten geben,der nicht eine Wahl darunter träfe, wenn man ihm diese freistellte. Jedes Mitglied der Gesellschaft frage sich nur selbst, ob.«S nicht bei dem Gedanken an gewisse Todesstrafen schaudere, wäh-rend es gegen andre Todcsartcn fast gleichgültig seyn würde. Un-gleichheit der Strafen, das Aeußre bei Hinrichtungen liegt also inder Gerechtigkeit und Politik der Civilisation. Dessen ohnerachtet.aber sehe ich ein, daß es hcuc zu Tage unmöglich seyn würde,die allgemeine Meinung darüber zu besiegen" *).

Der Kaiser war ganz meiner Meinung und als man von dem.Morde eines Fürsten sprach, behauptete er, daß dieser wegen.seiner großen Folgen allerdings alle andern Verbrechen übersteige.

*) Und zugcben würde ich sogar selbst, mich geirrt zu haben, wen» essich bestätigte, was man mich versichert hat, daß nämlich die Kri»nUnalprvtekollc Frankreichs, »ach Einsührnng der Gleichheit derStrafen, verglichen mit Akten eines gleiche» Zeitraums vor dersel-ben, »ach de» sonstigen Strafgesetzen, eine geringere Zahl von Ver-brechern alS Resnita! angebe».