Inhaltsverzeichnis.
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Eintritt des Versicherungsfalles geschuldete Ersatzleistung (796).
Bei der Schadensversicherung (796). Bei der Personenversicherung(796). Das Versicherungsrecht als umfangreiches Sonderrechts-gebiet hier ausgeschieden (797). 795
IV. Leibrentenvertrag (797). Geschichte (797). Älteres deutschesRecht (797). Gemeines Recht und neuere Gesetzgebung (798). SeinWesen (798). Dem Versicherungsverträge verwandter entgeltlicherSicherungsvertrag (798). Haupttypus der Leibrentenkauf (798).Begriff'swesentlich das Versprechen einer mit dem Tode einerPerson erlöschenden wiederkehrenden Rente (798). Regelmäfsigfür die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten (798). Möglicher-weise auf das Leben eines Dritten oder auch des Schuldnersgestellt (798). Die Leibrente kann aufserdem bedingt oder befristetsein (798). Verhältnis der erworbenen Rente zum hingegebenenKapital (799). Der wirtschaftliche Zweck (799). Leibrenten vertragezugunsten eines Dritten (799). Abstufung des Kaufpreises nachdem Lebensalter (799). Abschluß im Grofsen (799). Der Verkaufvon Leibrenten als Mittel der Kapitalbeschaffung im Mittelalter
(800) . Versickerungstechnischer Betrieb in neuerer Zeit (800) Je-doch nicht im Versicherungsverträge aufgegangen (800). Umfafstauch heute Einzelverträge abweichender Art (800). Das unentgelt-liche Leibrentenversprechen (800). Der Begriff der Leibrente (800).Geldrente oder Naturalrente (800). Verpflichtung zu einer Leib-rente aus einseitigem Rechtsgeschäft, aus unerlaubter Handlungoder aus gesetzlicher Auferlegung (801). Auch vertragsmäfsigeZusage einer Leibrente braucht nicht Leibrentenvertrag zu sein
(801) . Sie kann Bestandteil eines Verpfriindungs- oder Altenteils-vertrages sein (801). Doch gelten für alle Leibrentenschulden ge-meinsame Regeln (801). Die Formbedürftigkeit des Leibrenten-vertrages nach B.G.B. (801). Dem Inhalte nach eigenartiger Schuld-vertrag (801). Verfehlte Versuche der Unterstellung unter eineromanistische Vertragsschablone (802). Begriffswesentlich allein dasLeibrentenversprechen (802). Das Verhältnis zwischen dem Ge-samtanspruch und den Einzelansprüchen (802). Das einheitlicheForderungsrecht (803). Zeitpunkt seiner Entstehung (803). KeinErlöschen durch Erfüllung der Einzelansprüche (803). Beendigungdurch Tod (803). Fälle verfrühter Beendigung (803). Konkurs desSchuldners (803). Die Einzelforderungsrechte (804). Fälligkeit (804).Besondere Rechtsschicksale (804). Erlöschen (804). Leibrenten-recht für Mehrere (804). Anfallsrecht beim Tode eines von ihnen
(804) . Tontinen (804). 797
V. Verpfründungsvertrag (805). Gemeinrechtliche Anerkennung
(805) . Regelung im preufsiscken Landrecht (805). Im neuen
schweizerischen O.R. (805). Altenteilsvertrag (805). 805
208. Spiel und Wette .806
I. Überhaupt (806). Gemeinsame Merkmale (806). UngleicherUrsprung (806). 806
(Die oingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)