Inhaltsverzeichnis.
LXXXI
Unterlassung begründet nur Annahmeverzug (700). Jedoch ver-stärkte Rechte des Unternehmers aus Annahmeverzug (700). Ent-schädigungsanspruch (700). Kündigungsrecht (700).
V. Gefahrtragung (700). Bedeutung (700). Grundsätzlich trägt,weil Arbeitserfolg geleistet und vergolten werden soll, der Unter-nehmer die Gefahr (700). Weil es sich aber um einen Arbeits-vertrag handelt, ist es gerechtfertigt, dafs in gewissen Fällen zu-fälliger Vereitelung des Erfolges der Besteller die schon geleisteteArbeit zu vergüten hat (701). Älteres deutsches Recht (701). VomB.G.B. nur in zwei Fällen anerkannt (701). Weitergphende Be-stimmungen zugunsten des Unternehmers in anderen Quellen (701).Das Rechtsbewufstsein fordert, dafs jedenfalls der Besteller dievergeblich aufgewandte Arbeit vergelten mufs, wenn der Unfallsich in seiner Person oder seinem sachlichen Herrschaftsbereichereignet (702). Dieses Ergebnis ist, da die Gefahrtragung weg-bedungen werden kann, auch unter der Herrschaft des B.G.B.durch Vertragsauslegnng zu erzielen (702). Unter Umständen auchhei einem von aufsenher einwirkenden Zufall (702). Zeitpunkt desÜberganges der Gefahr auf den Besteller (702). Früherer Überganghei Annahmeverzug (703). Transportgefahr (703). Untergang oderVerschlechterung des Werkes zwischen Ablieferung und Abnahme
(703) . Die Gefahr der Vernichtung oder Verschlechterung des vom
Besteller gelieferten Stoffes (703). Einfluß des Verschuldens einesTeils (704).
VI. Sicherung des Unternehmers (704). Älteres deutsches Recht
(704) , Spätere Partikularrechte und gemeines Recht (704). Preufsi-sches Landrecht (704). Das gesetzliche Pfandrecht des Werk-meisters an beweglichen Sachen nach B.G.B. (705). Der Anspruchauf Sicherungshypothek am Baugrundstück hei Bauwerken (705).Unzureichender Schutz der Bauhandwerker (806). Das Reichsgesetzvom 1. Juni 1909 über die Sicherung der Bauforderungen (706).Die allgemeinen Sicherungsmafsregeln öffentlichrochtlicher Natur
(706) . Die unausgeführten privatrechtlichen Vorschriften über die
dingliche Sicherung der Bauforderungen (706). Der Werklohn imKonkurse (707).
VII. Beendigung (707). Angelegt auf einmalige Schulderfüllung
(707) . Erfüllung (707). Eintritt der Unmöglichkeit des Arbeits-erfolges (707). Eingefügt ein vorbereitetes dauerndes Schuld-verhältnis, das auf Arbeitsleistung gerichtet ist (707). Darum trittals Beendigungsgrund die vorzeitige Aufhebung für die Zukunftdurch Kündigung hinzu (707). Kündigungsrecht des Unternehmersim Falle des § 642 (707). Freies Kündigungsrecht des Bestellers
(708) . Vergütungsanspruch des Unternehmers (708). Besonderheitenbei wesentlicher Überschreitung eines Kostenanschlages (708) . .
202. M ä k 1 e r v e r t r a g.
I. Begriff (709). Verhältnis zum Werkverträge (709). Unterartdes Werkvertrages, falls der Mäkler die Vermittlertätigkeit ver-
(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)
Rinding, Handbuch. II. 3. III: Gierte, Deutsches Privatrecht. III. VI
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