IAXVI
Iuhaltsverzeiclmis.
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gehende Bestimmungen über Rücktritt vor dem Dienstantritt inden meisten Ges.-O. (650). Gegensatz zum B.G.B. (650). Unterschiedvon fristloser Kündigung nach dem Dienstantritt (650). Be-stimmungen über die Rücktrittsgründe (650). Für den Dienstherrn(650). Für den Dienstboten (651). Regelung der Rücktrittsfolgenin Ansehung des Mietsgeldes und der in gewissen Fällen zuleistenden Entschädigung (651). Freies Rücktrittsrecht gegen Be-lassung oder Rückgabe des Gottesgeldes und fixierte Entschädigungin Lübeck (652). c. Annahmepflicht des Dienstherrn (652). Gegensatzzum gemeinen Dienstvertragsrecht (652). Schuldhafte Nichtabnahmenicht blofs Annahmeverzug, sondern zugleich Leistnngsverzug (652).Polizeiliches Verfahren zur Herbeiführung der Aufnahme (652).Jedoch kein Erfüllungszwang (652). Fixierter Schadensersatz-anspruch des Dienstboten wegen Nichterfüllung (652). Rücktritts-recht des Dienstboten (653). d. Antrittspfiicht des Dienstboten (653).Leistungsverzug (653). Polizeilicher Zwang zum Dienstantritt (653).Erfüllungsklage ohne gerichtliche Zwangsvollstreckung (653).Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung (653). Rücktritts-recht (653). 642
6. Verpflichtungen während des Dienstverhältnisses (653).a. Verpflichtungen des Gesindes (653). Art und Umfang der zuleistenden Dienste (654). Gesteigerte Gehorsams- und Treupflicht(654). Starke Verschiedenheiten der Ges.O. (654). Erweiterungender Gehorsamspflicht (654). Erstreckungen auf das gesamte Be-tragen (655). Aufsicht über das aufserhäusliche Verhalten (655).Einzelne aus der Hausgewalt abgeleitete Machtbefugnisse desDienstherrn (655). Zuchtmittel (655). Wegfall des Rechts zukörperlicher Züchtigung (655). Treupflicht des Gesindes (656). All-gemeine Bestimmungen (656). Anzeigepflicht bei Untreue vonNebeugesinde (656). Verschwiegenheitspflicht (656). Ermäfsigungder Schadensersatzpflicht wegen Verletzungen der Dienstpflicht (656).
Dafür Gestattung der Aufrechnung mit Entschädigungsansprüchengegen die Lohnforderung (656). b. Verpflichtungen der Herrschaft(657). Entrichtung der vereinbarten oder ortsüblichen Vergütung(657). Bei vorübergehender unverschuldeter Verhinderung an derDienstleistung (657). Fälligkeitstermine (657). Sommerlohn undWinterlohn bei ländlichem Gesinde (658). Wohnung und Kost (659).Dienstkleidung (658). Übliche Geschenke (658). Trinkgelder (658).Fürsorgepflicht (659). Gewährung freier Zeit (659). Keine über-mäfsige Arbeitsanstrengung (659). Freundliche Behandlung (659).Schutz (659). Sorge für leibliches und sittliches Wohl (659). An-halten zu sittlichem Betragen (659). Krankenfürsorge (659). Ersatzdurch die offentlichrechtliche Krankenversicherung (660). Vor-behaltene Bestimmungen der Ges.O. über Fortzahlung des Lohnes(660). Haftung für das Gesinde (660). 653
7. Beendigung (661). Freie Vereinbarung über die Dauer (661).Gesetzliche Bestimmungen über die Dauer mangels Abrede (661).
(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)