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3 (1917) Schuldrecht
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Inhaltsverzeichnis.

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Stellung einer allgemeinen Theorie des Privatbeamtenvertragesscheitert überdies an dem Mangel einer festen Abgrenzung desBeamtenbegriffes (641). Konkurrenz mit dem noch fliefsenderen

Begriff des „Angestellten“ (641).638

III. Gesinderecht (641). Grund der ausführlichen Behandlungan dieser Stelle (641). 642

1. Quellen (642). Älteres Gesetzes- und Gewohnheitsrecht (642).Besondere Gesindeordnungen (642). Die grofsen Gesetzbücher (642).Preufsische Ges.O. von 1810 (642). Vorbehalt des E.G. zum B.G.B.

a. 95 (642). Fortgeltung der älteren Ges.O. in Preufsen (642). Neue

Ges.O. oder umfassende Revision der Ges.O. in den meisten übrigenStaaten (643). 642

2. Eigenart des Gesindevertrages (643). Stärke der personen-rechtlichen Wirkungen (643). Familienrechtliches Gepräge (643).Frühere Zurechnung zum Familienrecht (643). Fortdauer derfamilienrechtlichen Seite trotz der Verweisung ins Schuldrecht (644).Selbst bei der grundsätzlichen Abkehr vom patriarchalen Prinzipin manchen süddeutschen Ges.O. (644). Öffentlichrechtliche Be-einflussung des Gesinderechts (644). Strafrechtliche und polizei-rechtliche Bestimmungen (644). Fortdauer einer umfassenden Zu-ständigkeit der Polizeibehörden (644). Neuere Umwandlungen (644).

Zum Teil Annäherung an den gewerblichen Arbeitsvertrag (644). 643

3. Begriff (644). Legaldefinitionen (644). Abgrenzung nach

Lebensauffassung und örtlichen Gewohnheiten (645). Eintritt indie häusliche Gemeinschaft (645). Längere Dauer und feste Ver-gütung (645). Häusliche oder gleichgestellte wirtschaftliche Dienste(645). Gewerbliche Dienste als Hauptinhalt der Verpflichtungschliefsen die Anwendbarkeit des Gesinderechts aus (645). Dagegenist überall die Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betriebe desDienstherrn einbezogen (645). Ausschlufs von Diensten höhererArt (646). Der frühere Zwischenbegriff der Hausoffizianten impreufsischen L.lt. (646). 644

4. Vertragsschlufs (646). a. Fähigkeit, Gesinde zu dingenoder sich als Gesinde zu verdingen (646). Geltung des gemeinenbürgerlichen Rechts (646). Sondervorschriften betreffs der Schlüssel-gewalt (646). Betreffs der Verdingung von minderjährigen Personenund von Ehefrauen (646). Polizeirechtliche Einschränkungen (647).

b. Mietsgeld (647). Üblichkeit (647). Behandlung als Formerfordernis

in manchen Ges.O. (647). Sonst nur Zeichen des Vertragsschlusses(648). Der Regel nach Zugabe (648). Abweichungen (648). Fastüberall Haftgeld (648). Vereinzelt Reugeld (648). c. Doppel-verdingung (648). Sondervorschriften seit den M.A. (649). Vomgemeinen bürgerlichen Recht abweichende Behandlung in gelten-den Ges.O. (649). 647

5. Dienstantritt (649). Beiderseitige Verpflichtung (649). Bis-weilen Unverbindlichkeit eines verfrühten Vertrages (649). a. Zeit-punkt (649). Die festen Ziehtage (649). b. Rücktritt (650). Ein-

(Die eingekläimnerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)