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Inhaltsverzeichnis.
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um Lohn“ (596). Erstreckung des Begriffs auf loser bindende ent-geltliche Arbeitsverträge (596). Wesentlich bleibt die Schaffungeines Treubandes zwischen Herrn und Diener (596). Aufnahmedes römischen Begriffes der locatio conductio operarum (596). Her-kunft aus der Sachmiete (596). Einschränkung auf operae illibe-rales (596). Aussonderung des Honorarvertrages (597). Erfordernisder Entlohnung in Geld (597). Dienstmiete als rein obligationen-rechtlicher Konsensualkontrakt (597). Umbildung in den deutschenGesetzbüchern (597). Abweichende Systematisierung (597). Gleich-stellung jeder Art von Vergütung mit dem Geldlohn (597). Ein-beziehung von Dienstleistungen höherer Art (598). Erhaltung desdeutschen Dienstvertragsrechtes in dem für einzelne Arten vonDienstverträgen geltenden Sonderrecht (598). Gesinderecht (598).Gewerberecht (598). Bergrecht (598). Seerecht (598). Handels-recht (598). Einwirkung des Beamtenrechts (598). Zurückdrängender personenrechtlichen Elemente durch individualistische Strö-mungen im 19. Jahrhundert (599). Verjüngte Wiederbelebung derdeutschrechtlichen Gedanken im modernen Sonderrecht der Arbeits-verträge (599). Zusammensetzung des geltenden Dienstvertrags-rechtes aus gemeinrechtlichen und sonderrechtlichen Sätzen (599).Dürftigkeit des allgemeinen Schemas (599). Etwas reicherer Inhaltdes B.G.B. infolge der Aufnahme von Sondervorschriften für eigen-artige Dienstverhältnisse (599). Jedoch keine Kodifikation desmodernen Arbeitsvertragsrechts, wie sie das neue schweizerischeO.R. unternimmt (600). Vielmehr Ergänzung durch zahlreichereichs- und landesrechtliche Sondervorschriften für die wichtigstenAnwendungsfälle des Dienstvertragsrechts (600). Ihre Heranziehungunerläfslich (600). 593
III. Zustandekommen und Vertragsinhalt (800). Vertragsschlufs(600). Dienstversprechen (600). Zusage einer Vergütung (600).Stillschweigend vereinbarte Vergütung (601). Grundsätzlich freieVereinbarung des Vertragsinhalts (601). Einschränkung durchzwingende Rechtssätze (601). Ergänzende gesetzliche Regeln überden Vertragsinhalt (601). Normativbestimmungen für einzelne Artenvon Dienstverträgen (601). Behördlich oder unter behördlicherMitwirkung festgesetzte Normativbestimmungen (601). MaßgebendeFestsetzungen durch genossenschaftliche Verbände (602). Inrechtliche Form gebracht durch die Tarifverträge (602). WederArbeitsverträge noch Vorverträge für Arbeitsverträge, aber recht-lich bindende Verträge über das Verhalten bei Absclilufs vonArbeitsverträgen (602). Privatrechtliche Natur (603). Vertrag-schliefsende (603). Organisierte Verbände als solche (603). Nebenihnen oder statt ihrer auch einzelne Arbeitgeber oder Arbeiter (603).Streitfragen (603). Der „unbegrenzte“ Tarifvertrag (603). Er-füllungspflicht der Vertragschliefsenden (603). Ungleicher Inhaltder Verpflichtung der Verbünde und der Einzelnen (604). Folgender Vertragsverletzung (604). Ansprüche von Personen, die am
(Dto eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)