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3 (1917) Schuldrecht
Entstehung
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Inhaltsverzeichnis.

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Vertragsschlufs nicht beteiligt sind, wenn zu ihren Gunsten kon-trahiert ist (604). Keine Verpflichtungen der Nichtbeteiligten gegen-über dem andern Vertragsteil, jedoch mögliche Verpflichtungengegenüber dem vertragschließenden Verbände kraft Satzungsrechtes(604). Zum Inhalt der einzelnen Dienstverträge wird das im Ver-trage Vereinbarte immer erst durch Aufnahme in den besonderenVertrag (604). Im Zweifel aber mufs es als gewollt gelten (604).Dagegen ist eine abweichende Vereinbarung nicht nichtig undnoch weniger durch die Bestimmungen des Tarifvertrages zu er-setzen (605). Anders bei dem „Gesamtsarbeitsvertrage“ des neuenschweizerischen O.R. (605). Im deutschen Recht fehlt dem Tarif-verträge die Kraft einer autonomischen Satzung (605). Dagegenwohnt eine solche Kraft der für gröfsere Betriebe vorgeschriebenenArbeitsordnung inne (605). Ihr Zustandekommen (606). Ihre Rechts-verbindlichkeit (606). Die von der Arbeitsordnung teils notwendig,teils fakultativ zu treffenden Bestimmungen (606). Sie sind unab-hängig vom Vertragswillen für die in ihren Bereich fallenden Dienst-vertragsverhältnisse geltende Rechtsnormen (606). Ihre Kraft beruhtauf der von einem Herrschaftsverbande durch sein Haupt unter Mit-wirkung von Verbandsangehörigen ausgeübten Satzungsgewalt (606). 600

IV. Verpflichtungen des Dienstpflichtigen (607). 1. Leistung derversprochenen Dienste (607). Im Zweifel in Person zu erfüllen (607).Ebenso gegenüber der Person des Dienstberechtigten begründet(607). Vorleistungspflicht (607). Art und Umfang der zu leistendenDienste (607). Beschränkungen der Arbeitszeit (607). Die Arbeiter-schutzgesetzgebung (607). Die gesetzlichen oder kraft gesetzlicherErmächtigung angeordneten Bestimmungen sind öffentlichrechtlielierNatur, greifen aber zugleich in das Privatrecht ein (608). Regelungdurch die Arbeitsordnung (608). Durch die Tarifverträge (608).Beschränkungen der Vertragsfreiheit hinsichtlich der Art derDienstleistungen (608). Anspruch des Dienstherrn auf Dienst-leistungen, die das vereinbarte Mafs überschreiten oder ihrer Artnach nicht zugesagt sind (608). Einstehen des Dienstpflichtigenfür Verschulden bei Erfüllung der Dienstpflicht (609). Versagungdes unmittelbaren Erfüllungszwanges (609). Rechtsfolgen der Nicht-erfüllung (609). 2. Persönliches Herrschaftsverhältnis (609). In

irgendeinem Umfange durch jeden Dienstvertrag begründet (609).Wirkungen (609). Schranken (610). Steigerung bei Einfügung ineine herrschaftliche Gemeinschaft (610). Bei Aufnahme in diehäusliche Gemeinschaft (610). Beim Eintritt in ein kaufmännischesGeschäft oder in ein gewerbliches Unternehmen (610). Beim Ein-tritt in die Schiffsgemeinschaft (610). 3. Persönliche Treuverpflich-tung (610). Diensttreue (610). Ungleiche Ausprägung je nach derBeschaffenheit des Dienstverhältnisses (611). Ausflüsse (611).

4. Nebeuverpflichtungen (611). Beschaffung von Arbeitsgerät oderArbeitsstoff (611). Unterlassung anderweiter Tätigkeit (611). Über-lassung von Erfindungen (611). 5. Öffentlichrechtliche Verpflich-

(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.