Inhaltsverzeichnis.
Seite
derung des Mieters oder Pächters durch einen in seiner Personliegenden Grund (523). b. Ordnungsmäßiges Verhalten beim Ge-brauch (523). Unterlassung von vertragswidrigem Gebrauch (523).Obhutspflicht (523). Verantwortlichkeit für willkürliche Ver-änderung und verschuldete Beschädigung (523). Anzeigepflicht beiGefährdung der Sache (523). Folgen der Versäumnis der Anzeige(523). c. Unterlassung der Gebrauchsüberlassung an Dritte (524).Insbesondere der Weitervermietung oder Weiterverpachtung (524).Folgen der Verletzung dieser Pflicht (524). Der Vertrag zwischenihm und dem Dritten ist wirksam, jedoch dem Vermieter oder Ver-pächter gegenüber unwirksam (524). Zulässigwerden der Gebrauchs-überlassung durch Erlaubnis (524). Natur der Erlaubnis (525).
Sie bewirkt kein Schuldverhältnis zwischen dem Vermieter oderVerpächter und dem Dritten (525). Auch enthebt sie den Mieter oderPächter nicht der Verantwortlichkeit für ordnungsmäfsigen Ge-brauch (525). Sie verschafft aber dem Dritten ein gegen den Ver-mieter oder Verpächter wirksames Gebrauchsrecht (525). Die Er-laubnis frei versagbar (525). Kündigungsrecht des Mieters beigrundloser Verweigerung (525). Nicht aber des Pächters (525).d. Rückgewähr (525). Bei liegenschaftsrechtlicher Miete oder Pachtkein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüche (528). Un-mittelbares Forderungsrecht auf Rückgabe auch gegen den Dritten,dem der Gebrauch überlassen ist (525). Dessen Natur (526). Gesetz-licher kumulativer Schuldübergang (526). Schadensersatzpflichtwegen Nichtrückgabe (526). Unabhängig von Verschulden oderVerzug zu leistende Mindestentschädigung (526). 521
4. Verjährung (526). Abgekürzte Fristen (527). Beginn (527). 526
5. Beendigung (527). Besondere Beendigungsgründe für dasdauernde Schuldverhältnis (527). Die Beendigung der aus ihmentsprungenen einzelnen Schuldverpflichtungen davon nicht berührt(527). a. Zeitablauf (527). Verlängerung (527). b. Kündigung (528).Erfordernisse und Wirksamkeit (528). Gesetzliche und gewillkürteFristen und Termine (528). Willkürliches Kündigungsrecht jedesTeils bei Eingehung oder Verlängerung auf unbestimmte Zeit (528).Desgleichen kraft zwingenden Rechtssatzes bei Eingehung auf be-stimmte Zeit nach Ablauf des Ilöchstmafses der zulässigen Bindungs-frist (529). Vertragsmäßige Einschränkungen des Kündigungs-rechts (529). Abhängigmachung der Beendigungskraft des Ablaufesvereinbarter Zeit von vorheriger Kündigung (529). BefristetesKündigungsrecht aus besonderen Gründen (529). Des Mieters wegengrundloser Verweigerung der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassungan Dritte (529). Der Erben des Mieters oder Pächters im Falleseines Todes (529). Des Vermieters beim Tode des Mieters, nichtaber des Verpächters beim Tode des Pächters (529). Des Mietersoder Pächters wie des Konkursverwalters bei Konkurs des Ver-mieters oder Verpächters (530). c. Kündigung ohne Kündigungs-frist (530). Unterschied vom Rücktritt (530). Wegfall des gesetz-
(Die eingeklainmerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)