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3 (1917) Schuldrecht
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Inhaltsverzeichnis. LIII

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nachträgliche Erfüllung (481). Er ist indes im B.G.B. in den Haupt-punkten dem Wandlungsanspruch gleichgestellt (481). Im übrigenmüssen die Regeln über die Folgen der Nichterfüllung gelten (481). 481

IV. Besonderheiten beim Viehkauf (482). 1. Überhaupt (482).

Erhaltung deutschrechtlicher Grundsätze in den Partikularrechten

(482) . Das Recht des B.G.B. (482).. 2. Gewährleistung kraft gesetz-licher Regel (483). a. Haftung des Verkäufers für Hauptmängel

(483) . Bestimmung der Hauptmängel (483). Die Haftung tritt auchein, wenn der Verkäufer den Mangel weder kannte noch kennenmufste (483). Keine gesetzliche Gewährleistungspflicht für andereMängel (483). b. Die Haftung tritt nur ein, wenn der Mangel sichinnerhalb der Gewährfrist zeigt (484). Die gesetzlichen Gewähr-fristen (484). Gewillkürte Gewährfrist (484). Beginn (484). c. Ver-mutung für das Vorhandensein des Hauptmangels zur Zeit desGefahrüberganges (484). Gegenbeweis (484). d. Anzeigepflicht desKäufers (485). Wirkung der Unterlassung rechtzeitiger Anzeige (485).e. Wandlungsanspruch des Käufers (485). Kein Minderungsanspruch(485). f. Verjährung in sechs Wochen (485). Erhaltung der Ein-rede (486). Der bei einem arglistig verschwiegenen Hauptmangeldem Käufer wahlweise zustehende Anspruch auf Schadensersatzist der kurzen Verjährung nicht unterworfen (486). 3. Gewähr-leistung kraft besonderer Zusage (486). a. Haftungserweiterungbei Gewährleistung eines nicht zu den Hauptmängeln gehörigenFehlers oder bei Zusicherung einer besonderen Eigenschaft desTieres (486). Im Falle der Vereinbarung einer Gew'ährfrist (486).

Im Falle des Mangels solcher Vereinbarung (486). b. Haftungs-verschärfung bei Übernahme einer besonderen Garantie (486). DerKäufer kann statt der Wandlung Schadensersatz wegen Nicht-erfüllung verlangen (487). 4. Gattungskauf (487). Anspruch aufErsatzlieferung eines mangelfreien Tieres (487). 482

V. Besonderheiten beim Handelskauf (487). 1. Einschränkung

der Gewährleistungspflicht durch die dem deutschen Recht ent-stammende Prüfungs- und Rügepflicht des Käufers (487). Unter-schiede zwischen dem alten und dem neuen H.G.B. (487). 2. Aus-dehnung der Prüfungs- und Rügepflicht auf den Fall, dafs eineandere Ware oder Warenmenge als die bedungene geliefert ist (488).Damit ist jedoch keineswegs das ganze Anwendungsgebiet der Vor-schriften über die Haftung für Sachmängel erstreckt (488). 3. DerViehkauf untersteht, auch wenn er Handelskauf ist, lediglich den

Vorschriften des bürgerlichen Rechts (489). 487

VI. Entsprechende Airwendung der Vorschriften über Gewähr-leistung wegen Sachmängel bei anderen Verträgen (489). 489

§ 195. Besondere Arten des Kaufes.489

I. Probekäufe (489). 1. Kauf zur Probe (489). 2. Kauf nachProbe (489). Unbedingter Kauf mit Zusicherung probemäfsigerEigenschaft (489). Aufbewahrung der Probe (489). Die Beweislasthinsichtlich der Beschaffenheit der Probe trifft den Käufer (490).

(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)