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3 (1917) Schuldrecht
Entstehung
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Inhaltsverzeichnis.

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gesamt ('261). Einheitliche Verfügung über die Forderung gegenAlle (261). Gesamtwirkung der schuldändernden oder schuld-zerstörenden Tatsachen objektiver Natur (262). Aber auch deran sich nur subjektiv wirkenden Tatsachen, wenn sie gleichmäßigin der Person aller Mitschuldner eintreten (262). Gesamtwirkungder Erfüllung (262). Des Erfüllungsersatzes (262). Des mit einemder Mitschuldner zugunsten aller geschlossenen Erlafsvertrags (262).

Des Eintrittes des Annahmeverzuges (262). Der Bereinigung desAnnahmeverzuges (263). Möglichkeit einer weitergehenden Schuld-gemeinschaft im Einzelfalle (263). Insbesondere auch hinsichtlichder Verantwortlichkeit für Verzug oder Verschulden eines Mit-schuldners (263). Im Verhältnis der Gesamtschuldner zueinandergrundsätzliche Durchführung der Einheit des Gesamtschuld-verhältnisses (263). Der gesetzlichen Regel nach innere Schuld-gemeinschaft zu gleichen Anteilen (263). Mithilfe- und Beitrags-pflicht eines jeden zur Bewirkung der Leistung (264). Ausgleichungs-anspruch (264). Gesetzlicher Forderungsübergang in Höhe desAusgleichungsanspruches auf den befriedigenden Schuldner (264).Möglichkeit einer inneren Schuldgemeinschaft zu ungleichen An-teilen (265). Möglichkeit des Mangels einer inneren Schuldgemein-schaft, weil ein Gesamtschuldner dem anderen Gesamtschuldnergegenüber die Schuld allein zu tragen hat (266). Rechtsfolgen (265). 256V. Gemeinschaftsschuld (266). Entspringt aus jeder Vermögens-gemeinschaft zu gesamter Hand, wenn und soweit eine Schuld alsPassivbestandteil des gemeinschaftlichen Vermögens erscheint (266).

Dem Gläubiger gegenüber einheitliche Schuld, deren Subjekt dieGemeiner in ihrer Verbundenheit sind (266). Möglichkeit reinerGemeinschaftsschuld(267). Regelmäßig Ergänzung durch zugehörigeSonderschuldverhältnisse (267). Bald durch Sonderschuld nureines der Gemeiner (267). Bald durch anteilige Sonderschuldaller (267). Bald durch Gesamtschuld aller als Sonderschuld (267).Haftungsverschiedenheiten (267). Mannigfach ungleiche Gestaltungdes inneren Schuldverhältnisses (267). Die innere Schuldverteilungbraucht sich mit den äufseren Schuld- und Haftungsverhältnissen

keineswegs zu decken (268). 266

183. Forderungsgemeinschaft.268

I. Überhaupt (268). Arten (268). Keine Forderungsgemeinschaft

mangels Einheit des Schuldverhältnisses (268). Keine Mitgläubiger-schaft des Gläubigers und des Forderungsniefsbrauchers oderForderungspfandgläubigers (268). Auch nicht des Versprechens-empfängers und des berechtigten Dritten aus einem Vertrage zu-gunsten des Dritten (269). 268

II. Geschichtliche Entwicklung (269). 1. Älteres deutsches

Recht (269). a. Forderung Mehrerer nach Anteilen (269). b. For-derungsgemeinschaft zu gesamter Hand (269). Zuständigkeit desGläubigerrechts (270). Geltendmachung durch Einen für Alle (270).Verbindung des Gläubigerrechts mit dem einem Anderen zu treuer

(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)