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3 (1917) Schuldrecht
Entstehung
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Inhaltsverzeichnis.

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nähme alsSchuldmitübernahme (217). Scliulderfüllungsüber-nahme (217).210

II. Schuldiibernahme (217). Begriff (217). Zulässigkeit (217).

Unübertragbare Schulden (218). 1. Zustandekommen (218). Ver-

trag (218). Gegenstandsrechtlicher Natur (218). Im Kern Ver-fügungsgeschäft (218). Schliefst Verpflichtungsgeschäft ein (218).Abstrakt (218). Jedoch kausaler Gestaltung fähig (218). Form-frei (219). Auf zweierlei Weise möglich (219). a. Gläubiger-vertrag (219). Mitwirkung des Schuldners nicht erforderlich (219).b. Schuldnervertrag (220). Erfordernis der Zustimmung desGläubigers (220). Einwilligung (220). Genehmigung (220). Schwebe-zustand bis zur Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung(220). llückwirkende Kraft erteilter Genehmigung (220). Voraus-setzung vorheriger Mitteilung (221). Wirkung der Verweigerungder Genehmigung(221). Fristsetzung für die Gläubigererklärung(221).Rechtliches Wesen des Vorganges (221). Verschiebung der Ver-mögenslast durch die Willenseinigung der beiden Schuldner (221).

Darin enthaltene Verfügung über fremdes Recht (221). Die Mit-wirkung des Gläubigers nur Gutbeifsung des Schuldnervertrages (222).Unberechtigte Angriffe auf dieVerfügungstheorie (222). Ver-fehlte Konstruktion eines ergänzenden Vertragsschlusses mit demGläubiger durch dieAngebotstheorien (223). Willkürliche Um-deutung in einen Unterfall des Gläubigervertrages durch dieVer-tretungstheorie (223). Die Genehmigung des Gläubigers nichtBestandteil, sondern Bedingung des die Schuldübertragung be-wirkenden Schulduervertrages (224). Mögliche Abhängigmachungder Genehmigungswirkung vom Eintritt einer aufschiebenden oderNichteintritt einer auflösenden Bedingung (224). Besondere Regelnfür den auf eine Hypothekenschuld gerichteten Schuldübernahme-vertrag zwischen dem Erwerber und dem Veräufserer eines Grund-stücks (224). 2. Wirkungen (225). Übergang der Schuld in vollemUmfange (225). Zum Übergange der für die Schuld begründetenbesonderen Haftungsverhältnisse bedarf es der Mitwirkung desHaftenden (225). Bei Bürgschaften, Pfandrechten und Hypotheken(226). Bei gesetzlichen Bürgschaften und Pfandrechten (226). Form-freiheit der Einwilligung des Haftenden (226). Ihre Rechtsfolgen (226).Folgen der Nichteinwilligung (226). Kein Übergang von Konkurs-vorrechten (226). Übergang der Schuld mit allen ihr anhaftendenMängeln (227). Einwendungen des neuen Schuldners aus demRechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem bisherigenSchuldner (227). Aus dem eignen Verhältnis zum Gläubiger (227).

Keine Einwendungen aus dem zugrunde liegenden Verhältniszwischen ihm und dem alten Schuldner (227). 217

III. Schuldmitübernahme (228). Begriff (228). 1. Zustande-

kommen (228). Abstrakter dinglicher Vertrag (228). Verfügungs-geschäft (228). Formfrei (228). Wesensverschieden vom Bürg-schaftsvertrage und vom abstrakten Schuldversprechen (229). Auch

(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)