Inhaltsverzeichnis.
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die Hinterlegung begründeten Aufbewahrungsverhältnisses (156).
Kein privatrechtlicher Verwahrungsvertrag (156). Aber analogesSchuldverhältnis des öffentlichen Rechts (156). Verpflichtung derHinterlegungsstelle gegenüber dem hinterlegenden Schuldner (1571.Rechtsverhältnis zwischen der Hinterlegungsstelle und demGläubiger (157). Wegfall des Rücknahmerechts des Schuldners (157).Erlöschen des Gläubigerrechts durch Verschweigung und Wieder-aufleben des Rücknahmerechts (157). Geltendmachung der An-sprüche gegen den Staat (158). Das öffentlichrechtliche Verhältnistritt in den Dienst des Privatrechts (158). Der Kreis der hinter-legungsfähigen Sachen (158). a. Ist die geschuldete Sache hinter-legungsfähig, so kann unmittelbar durch ihre Hinterlegung dieErfüllung ersetzt werden (159). Voraussetzungen des Rechtes zurHinterlegung (159). Rechtmäfsigkeit (159). Ordnungsmäfsigkeit (159).Wirkung (159). Vorläufiger Erfüllungsersatz, solange das Rück-nahmerecht des Schuldners besteht (159). Wegfall der Erfüllungs-wirkung durch Rücknahme (160). Endgültiger Erfüllungsersatz,sobald das Rücknahmerecht des Schuldners ausgeschlossen ist (160).b. Ist die geschuldete Sache nicht hinterlegungsfähig, so bedarfes der Vorbereitung der Hinterlegung durch Umsatz in Geld (161).Verkaufsrecht des Schuldners (161). Form des Selbsthilfeverkaufs(161). Wirkung (162). Keine Umwandlung in Geldschuld (162).Durchaus abweichende Natur des beim Handelskäufe dem Ver-käufer im Falle des Annahmeverzuges des Käufers gestattetenhandelsrechtlichen Selbsthilfeverkaufs (162). Die Hinterlegung desErlöses und ihre Wirkungen (163).155
3. Aufrechnung (163). Ihr Regriff (163). Aufrechnungsvertrag(163). Sein Wesen (164). Einseitige Aufrechnung (164). Geschicht-liche Entwicklung (164). Vollzug durch Willenserklärung (164).
Das Aufrechnungsrecht (165). Eigenartiges Gestaltungsrecht, daseine Zugriffsmacht einschliefst (165). Gewährung durch Rechts-satz (165). Vertragsmäfsige Erweiterung oder Einschränkung (165).Voraussetzungen (166). Gleichartigkeit der geschuldeten Leistungen
(166) . Erfüllbarkeit der eignen, Fälligkeit der fremden Schuld (166).Einflufs der Ortsverschiedenheit (166). Ungleichheit des Umfangesder Forderungen (167). Rechtsbeständigkeit beider Forderungen
(167) . Behaftung mit Einreden (167). Aufrechnungsrecht nur desSchuldners und des Ablösungsberechtigten (167). Nur mit eignerForderung (167). Erfordernis der Verfügungsmacht (167). Nurmit Forderung gegen den Gläubiger (168). Jedoch Schutz gegenden Verlust einer begründeten Aussicht auf Aufrechnung durchGläubigerwechsel (168). Forderungen, denen gegenüber die Auf-rechnung unzulässig ist (169). Forderungen aus vorsätzlicher un-erlaubter Handlung (169). Unpfändbare Forderungen (169). Ein-schränkungen des Aufrechnungsverbots zugunsten der Beitrags-forderungen von Hilfsverbänden (169). Im Beamtenrecht (170). ImGesinderecht (170). Aufrechnungsverbot gegenüber vinkulierten
(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)
Binding, Handbuch. II. 3. III: Gierke, Deutsches Privatrecht. III.
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