wäre, und dann dem Offizier in Zeiten Nachricht gäbe, würdeer hierbei kein Hindernis! fi nden."
Anmerkung. Bei der ersten Anmerkung ist schon bewiesen,daß die Grenzen nach dieser Seite hin, eiugezogen worden sind— hierdurch werden sie es nun noch mehr. ES ist eine lächerlicheArt zu schließen, wenn man unrer dem Vorwände, daß diesesThal seit Sechs Monaten nicht besucht worden sei, sich zu jenerEntscheidung veranlaßt finden will. Freilich ist Napoleon, bei denunaufhörlichen Beunruhigungen des Commandanten seit mehrerenMonaten nicht herausgckommon. Zudem kann ein Lheil des Thalszur Regenzeit gar nicht besucht werden und in dem andern Lheilehat man ein Lager aufgcschlagcn. Und doch sagt Lord Bathurst inseiner Rede im Parlament. „Es sei diese Straße ihm (dem Ge-neral Bonaparte) verboten worden, weil man bemerkt habe, daßer das in ihn gesetzte Vertrauen mißbrauche, um die Einwoh-ner zu verführen- Das steht mit dem, was Sir Hudson Lowehier'sagt, im Widerspruche. Das Anerbieten, das man in Be-treff der Promenade in diesem Thale macht, ist eine bloße Täu-schung. Die zugleich angeordneten Nebendinge machen die Aus-führung ganz unmöglich- Es kann auf diese Weise und soll auchkcinesweges statt finden. Allein, sobald dieser Spaziergang auf-gegeben werden muß, so ist es auch unmöglich in den Garten derMiß Mason zu gehen, wo einige große Schattenbäumc sind. Undso ist denn innerhalb der Grenzen, wo die Gefangenen spaziereng,hn können, auch nicht ein Plätzchen mit ein wenig Schattenund einem Quelle mehr zu finde». In die übrigen Lheile derUmgebung har man Schildwachten aufgestellt. Unter dem Vor-wände einer mißverstandnen Ordre, oder sonst kann sonach jeder-mann arrctirt werden, was denn auch schon zu mehrerumalcn denfranzösischen Offizieren wicderfahren ist.
4) „Wenn er (der General Vonaparte) seine Promenade,nach irgend einer andern Richtung hin, fortsetzen will, so wirdein Osstzier vom General-Stande des Gouverneurs (dafern er zei-tig genug davon unterrichtet) ihn zu begleiten bereit sein. Wäredazu dre Jett nicht hinreichend, soll der Offizier vom Dienst inLongwvod ihn ersetzen.
Der ihn beobachtende Offizier hat Ordre, sich ihm uicht eherzu nahen, als bis er verlangt wird, auch seine Pivmenadc nurin so ferne zu bewachen, als es fern Dienst mit sich bringt, näm-lich darauf zu sehen, daß er bei seinen Spaziergängen die gegeb-nen Vorschriften nicht überschreiten könne und dasern dieß geschähe,ihn auf ehrerbietige Weise zu erinnern."