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2 (1905) Sachenrecht
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Viertes Kapitel. Die begrenzten dinglichen Rechte.

II. Pfandbrief genossen schäften sind Vereinigungender Grundbesitzer, die als organisierte Gesamtheiten die Kredit-beschaffung für ihre einzelnen Mitglieder besorgen.

1. Öffentliche Pfandbriefgenossenschaften sinddie Landschaften und die ihnen verwandten Kredit-vereine. Die älteste Landschaft wurde im Jahre 1769 durchFriedrich den Grofsen in Schlesien unter den Rittergutsbesitzernins Leben gerufen 2 3 . Bald erfolgte die Bildung ähnlicher ritter-schaftlicher Landschaften in anderen preufsischen Provinzen 8 .Andere deutsche Staaten ahmten das preufsische Vorbild nach 4 .Mehr und mehr wurden sodann diese Verbände auf andere Klassenvon Landgütern ausgedehnt 5 oder von vornherein Verbände aufbreiterer Grundlage errichtet 6 . Vereinzelt wurden ähnliche Kredit-vereine für den städtischen Grundbesitz geschaffen 7 .

Die Landschaften und verwandten Kreditvereine haben, ob-schon sie auf freiwilligem Zusammenschlufs der Grundeigentümerberuhen, kraft ihrer staatlich genehmigten Satzungen die Verfassungund die Rechtsstellung öffentlicher Körperschaften, dieihre Angelegenheiten durch ihre Organe unter staatlicher Aufsichtselbständig verwalten 8 . Sie sind aber wirtschaftliche Genossen-

2 Kab.O. v- 29. Aug. 1769, Landschaftsreglem. v. 9. Juli 1770. Zugrundelag der vom Könige zuerst abgelehnte Plan des Kaufmanns Bühring.

3 Landschaftsreglem. für die Ritterschaft der Kur- und Neumark v.15. Juni 1777; f. Pommern v. 13. März 1781; f. Westpreufsen v. 19. Apr. 1787;f. Ostpreufsen v. 16. Febr. 1788; f. Posen 1821.

4 So in den Hannoverschen Provinzen (Lüneburg 1791, Kalenberg-Gruben-

hagen-Hildesheim 1825, Bremen u. Verden 1826); in Esthland (adlige Kredit-kasse zu Reval; 1803; in Schleswig-Holstein 1811; in Mecklenburg (Kredit-verein der Ritterschaft) 1818; in Württemberg 1825; in Sachsen (erbländischerritterschaftlicher Kreditverein) 1844; in Braunschweig (ritterschaftlicher Kredit-verein) 1862.

6 Zulassung von Bauerhöfen oder doch gröfseren Bauerhöfen in Ost-preufsen 1808 u. 1849; in Hannover seit 1836; in Württemberg u. K. Sachsenvon vorherein. Besondere Nebenvereine für Bauergüter z. B. die neue West-preufs. Landschaft v. 3. Mai 1861 u. die neue Pommersche Landschaft v. 1871.

6 So der neue landschaftliche Kreditverein für Posen v. 13. Mai 1857,seit 1887Posener Landschaft; der landschaftliche Kreditverband der ProvinzSachsen v. 30. Mai 1864; die im Jahre 1899 in eine öffentliche Körperschaftverwandelte Landschaft der Provinz Westfalen v. 1877; der seit 1900 zumöffentlichen Institut erhobene landschaftliche Kreditverband für die ProvinzSchleswig-Holstein v. 1882.

7 Kreditkasse für die Erben und Grundstücke in der Stadt Hamburg undderen Gebiet v. 10. Dez. 1782. Berliner Pfandbriefinstitut v. 1868.

8 Uber die weitgehenden Unterschiede der Verfassungen vgl. Gierke^