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2 (1905) Sachenrecht
Entstehung
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Erstes Kapitel. Die Gegenstände des Sachenrechts.

festgehaltenen Auffassung solche Rechte nicht im Eigentum amGrundstück enthalten, sondern nur mit ihmverbunden sind,kann auch ihr Gegenstand nicht dem Grundstückskörper einver-leibt sein. Vielmehr ist er Bestandteil des aus körperlichen undunkörperlichen Gegenständen zusammengesetzten Grundvermögens,das als unkörperliches Sachganze einer neben dem Eigentum amSachkörper zugleich die Realrechte einschliefsenden, einheitlichenSachllerrschaft unterliegt. Die Realrechte werden aber technischwie Grundstücksbestandteile behandelt und somit ohne weiteresvon den sachenrechtlichen Schicksalen mitergrififen. Die Eigen-schaftwesentlicher Bestandteile ist ihnen nicht angedichtet; siekönnen daher insoweit Gegenstand besonderer Rechte sein, alsdies nicht durch die für ihre einzelnen Gattungen geltenden spezi-ellen Rechtssätze ausgeschlossen wird.

Zweiter Titel.

Das Geld und die Wertpapiere.

§ 107. Das Geld * 1 .

I. Überhaupt. Geld ist eine als allgemeines Tauschmittelund Wertmafs anerkannte Sachart.

Das Geld ist dadurch entstanden, dafs bei dem Austauschevon Gütern eine besonders absatzfähige Sachart sich zu einem all-gemeinen Tauschgute entwickelte, das im Verkehr alsEntgeltfür Güter jeder Art gegeben und genommen wurde. Hieraus ent-sprang die Funktion des Geldes als eines allgemeinen Tausch-mittels, das als solches sich von den übrigen Gütern sonderte.Zugleich aber empfing das Geld die Funktion eines allgemeinen

1 Savigny, Obl.R. I (1851) § 40 ff. G. Hartmann, Über den recht-lichen Begriff des Geldes und den Inhalt von Geldschulden, Braunschweig 1868.Goldschmidt, Handb. I, 2 § 91 ff.; Z. f. H.R. XIII 367 ff.; System § 80.Karlowa, Krit. V. Sehr. XI 526 ff. Knies, Das Geld, 2. Aufl., Berlin 1885.B. Koch, Endemanns Handb. II 113 ff. Gierte, Z. f. H.R. XXYII 249 ff.H. Kaufmann, Zur Lehre von dem Inhalte einer Geldschuld, Crefeld 1894.Ungerl 371 ff. Beseler § 110 ff. Mandry, Civilr. Inh. § 19. Bekker,Fand. I § 75. Rege 1 sberger, Pand. I § 104 ff. Cosack, Bürg. R. I § 45.Matthias I § 44. Dernburg II § 13 ff. Enneccerus I § 153. Crome

I § 62 II. Endemann I § 121. L an ds be rg § 100. Lab an d, Staatsr. III§ 7 h. C. Menger, Handwörterb. der Staatsw. (2. Aufl.) IV 60 ff. An-gaben über weitere (auch ältere, ausländische und volkswirtschaftliche) Lit. b.Goldschmidt, Handb. S.1060ff., Koch a. a. O. S. 113 Anm. 2, C.Mengera. a. 0. S. 105 ff.