§ 53. Geltendes Recht der Ehre.
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Andrerseits bleibt eine Minderung der individuellen Ehreauch insoweit, als davon die gemeine Bürgerehre oder eine besondereGemeiuehre nicht berührt wird, nicht ohne Rechtsfolgen. Insbesonderewirkt, wenn durch einen sittlich verwerflichen Lebenswandel diesoziale Würde und der Ruf eines Individuums auf ein sehr tiefesNiveau herabgedrückt sind, die dadurch entstehende Bescholten-heit (Verächtlichkeit) auch auf die rechtliche Geltung der Persönlich-keit herabmindernd ein 44 . Die Bescholtenheit ist freilich kein nachfester gesetzlicher Regel ein für alle Mal konstanter Rechtszustand,sondern wird im Einzelfalle vom Richter oder der sonst berufenenstaatlichen oder körperschaftlichen Behörde als thatsächlich vorhandenfestgestellt 46 . Wird sie aber festgestellt, so raubt sie der bescholtenenPerson überall, wo ein Rechtsverhältnifs Vertrauenswürdigkeit odersittliche Reinheit fordert, die volle und gleiche Berechtigung. So imVormundschaftsrecht 46 , im Eherecht 47 , im Erbrecht 48 , bei gewissenVertragsverhältnissen 49 , im Gewerberecht 60 , im Genossenschaftsrecht 61und hinsichtlich der Uebertragung öffentlicher Funktionen 62 .
44 In gewissem Umfange mindert auch der Konkurs die Rechtsfähigkeit, indemer z. B. von der Börse, vom Eintritt in eine Innung (R.Gew.O. § 83 u. 100) u. s. w.ausschliefst.
45 Immer wird eine Bescholtenheit bei Landstreichern, gewerbsmäfsigenBettlern, liederlichen Dirnen, Zuhältern, Trunkenbolden anzunehmen sein (nichtaber, wieStobbel 419 will, ohne Weiteres auch bei Seiltänzern, Gauklern,Zigeunern). Bescholtenheit kann namentlich auch durch Bestrafungen wegen un-ehrenhafter Handlungen ohne Aberkennung der Ehrenrechte entstehen; in Bezugauf den theils nothwendigen theils zulässigen Ausschlufs von gewissen Gewerbe-betrieben sind die Strafen, die diese Wirkung haben, nach Strafgrund, Art undHöhe gesetzlich bestimmt; R.Gew.O. § 57 u. 57 b (mit § 43, 44 a, 58 u. 62).
46 Grund der Unfähigkeit zum Vormunde; Preufs. Vorm.O. § 21 Z. 5, Oest.Gb. § 191.
47 Grund zur Verweigerung des Ehekonsenses; Oest. Gb. §53. Ehescheidungs-grund; Pr. L.R. II, 1 § 707 („schimpfliches Gewerbe“).
48 Grund zur querela inofficiosif testamenti für Geschwister; Roth, Kurli.P.R. I 147 xVnm. 54 ff., Bayr. C.R. III § 342 Anm. 48. Enterbungsgrund; Pr. L.R.II, 2 § 409, Oest. Gb. § 768 u. 769.
49 Grund zur Entlassung aus Dienstverhältnissen (II.G.B. Art. 64 Z. 6,R.Gew.O. § 123 Z. 2, § 133 c Z. 6) u. zur Auflösung von Gesellschaftsverhältnissen(II.G.B. Art. 125).
00 Grund zur Versagung oder Entziehung des Rechts zu Gewerbebetrieben,die Zuverlässigkeit fordern; R.Gew.O. § 30, 32, 33, 33 a, 34, 35, 40, 42 b, 43,44 a, 53, 57, 57 b, 58, 62.
61 Grund zur Versagung der Aufnahme; im Uebrigen vgl. oben Anm. 32 ff.
52 Grund zur Versagung von Aemtern und Ehrenstellen, auch der Rechts-anwaltschaft (Rechtsanwaltsordn. § 5).
Rinding, Handbuch. II. 3. I: (-Merke, Deutsches Privatrecht-. I. ( 28