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Zweites Kapitel. Das Werden des objektiven Rechts.
neuerer Zeit immer wieder geschieht, die Natur der Sache zurRechtsquelle gestempelt werden 19 . Denn wie vorsichtig auch dieserBegriff gefafst und wie stark gegenüber dem absoluten Wesen desNaturrechts die Relativität eines den wechselnden Lebensverhältnissenentnommenen Malsstabes betont werden mag, so hält doch unter derFlagge der Natur der Sache stets von Neuem ein Stück Vernunft-rechts seinen Einzug. Soll aus den Dingen ein ihnen immanenterRechtssatz herausgeholt werden, der eine gleich unmittelbare Geltungwie Gesetzes- und Gewohnheitsrecht hat, so wird das positive Rechtdurch ein verkapptes Naturrecht überhöht. In Wahrheit kann ausvernünftigen Erwägungen über die Natur der Sache immer nur dieUeberzeugung von der Angemessenheit dieses oder jenes Rechtssatzes,niemals die Annahme seiner Geltung entspringen. Der Richter sollfreilich bei der Rechtsanwendung nicht blind verfahren und vor Allemda, wo das geltende Recht zweifelhaft oder scheinbar unvollständigist, den Zweckgedanken zu Rathe ziehen. Allein wer ihn hierauf hin-weist, eröffnet ihm keine selbständige Rechtsquelle, sondern giebt ihmein Richtmals für die Deutung und Entfaltung des geltenden gesetztenund ungesetzten Rechts.
würde die gesetzliche Verweisung auf das Naturrecht nur haben, wenn ein be-stimmtes System des Naturrechts mit Gesetzeskraft bekleidet würde.
19 So mit starken Anklängen an das Naturrecht Runde, D.P.R. § 80. Aehn-lich Reyscher, Z. f. D. R. I 11 ff., X 153 ff., Württ. P.R. § 58—59. Neuerdingsin eigenthümlicker Fassung Adickes a. a. 0. S. 67 ff. (wo zuletzt die „subjektiveVernunft“ des Richters zur Rechtsquelle wird). P'erner in ziemlich deutlich natur-rechtlicher Färbung Goldschmidt, Ii.R. I 302 ff. Aber auch Dernburg,Pand. I § 38 S. 87, Köhler, Z. f. d. P. u. ö. R. d. G. XIII 57, Regelsberger§ 12. Theilweise auch Stohbe, D.P.R. § 25. —Vgl. dagegen Eichhorn, Einl.§ 39—41; Beseler, D.P.R. § 14 u. § 80 S. 87—88; Gerber, Das wiss. Prinz.S. 311 ff.; Windscheid, Pand. I § 23 Anm. 1»; Bierling, Kritik 1 100 ff.;Sturm, Recht u. Rechtsquellen S. 57 ff; Bähr, Urtheile des Reichsgerichts S. 9 ff.;Bergbohm a. a. O. S. 353.