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1 (1895) Allgemeiner Teil und Personenrecht
Entstehung
Seite
58
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58 Drittes Kapitel. Quellen, Hülfsmittel u. Litteratur des deut. Privatrechts.

Die Reichsgesetze sind bei den Materien, in die sie einschlagen,namhaft zu machen 18 .

5. Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchesfür das deutsche Reich 19 . Sofort nach erlangter Zuständigkeitnahm das Reich das grofse Werk der Herstellung eines deutschenbürgerlichen Gesetzbuches in Angriff. In wesentlicher Ueberein-stiinmung mit den Vorschlägen einer zur Aufstellung eines Arbeits-planes berufenen Kommission von 5 Juristen 20 setzte der Bundesratham 2. Juli 1874 eine Kommission von 11 Juristen zur Ausarbeitungdes Entwurfes eines deutschen Gesetzbuches nieder. Die Kommission,deren Mitgliederbestand übrigens mehrfach gewechselt hat, trat am17. September 1874 zusammen und brachte auf Grund von fünf durchbesondere Redaktoren ausgearbeiteten Theilentwürfen, deren Durck-berathung im Plenum seit Oktober 1881 stattfand, in langjährigerArbeit hinter verschlossenen Thüren einen Entwurf zu Stande. LautBeschlufs des Bundesraths vom 81. Januar 1888 wurde dieser Ent-wurf veröffentlicht 21 . Auch wurden bald darauf fünf BändeMotivezu demselben mit der Bezeichnung alsamtliche Ausgabe gedruckt 22 .Noch in demselben Jahre wurde der von der Kommission ausgearbeiteteEntwurf eines Einführungsgesetzes mit Motiven bekannt gemacht 23 .Im Jahre 1889 folgte die Veröffentlichung der Entwürfe zu zweiweiteren Ergänzungsgesetzen 24 .

18 Uebersichten finden sieb bei Stobbe, D.P.R. I 78 ff.; Beseler, D.P.R.S. 134 ff.; Roth, D.P.R. I § 4. Eine systematische Zusammenstellung des civil-rechtlicheu Inhaltes der Reichsgesetze bietet Man dry, Der civilrechtliche Inhaltder Reichsgesetze, systematisch zusammengestellt und verarbeitet, Tübingen 1878,3. Aufl. 1886. Eine chronologische Sammlung ist die von E. Sehling, Die Gesetz-gebung des deutschen Reiches auf dem Gebiete des bürgerlichen und socialenRechts, 2. Aufl., Leipzig 1894.

19 Ueber seine Entstehungsgeschichte vgl. F. Vierhaus in II. 1 der Beiträgev. Bekker u. Fischer (unten Anm. 27); ferner E. Schwartz im Arch. f. bürg.Recht I 1 ff.; Stobbe, D.P.R. I 83 ff.

20 Gutachten v. 15. Apr. 1874 gedruckt in Z. f. d. g. H.R. XX 137 ff.

21 Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches für das deutsche Reich. ErsteLesung. Amtliche Ausgabe. Berlin u. Leipzig 1888. Citirt alsEntw. I.

29 Motive zu dem Entwürfe eines bürgerlichen Gesetzbuches für das deutscheReich. Amtliche Ausgabe. Bd. IV. Berlin u. Leipzig 1888.

23 Entwurf eines Einführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuche für dasdeutsche Reich. Erste Lesung. Nebst Motiven. Amtliche Ausgabe. Berlin u.Leipzig 1888. Citirt alsEntw 7 . des E.G.

24 Entwurf einer Grundbuchordnung und Entwurf eines Gesetzes betreffenddie Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Nebst Motiven. Amt-liche Ausgabe. Berlin 1889.