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1 (1895) Allgemeiner Teil und Personenrecht
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§ 7. Quellen des gemeinen deutschen Privatrechts.

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Der Entwurf des Gesetzbuches regelt in 2164 Paragraphen, dienach dem Schema Allgemeiner Theil, Recht der Schuldverhältnisse,Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht in 5 Bücher zerlegt sind,das reine Privatreeht. Ausgeschlossen sind nicht blos die eigentlichenSpezialrechte, sondern auch zahlreiche andere privatrechtliche Materien,die der Ordnung durch besondere Reichsgesetze oder durch Landes-recht überwiesen werden 26 . Im Uebrigen will der Entwurf unterBeseitigung alles bisherigen gemeinen und partikulären Rechts sichausschliefsliche Geltung beilegen 20 .

Eine überaus umfangreiche Litteratur ist bereits aus der Kritikdes Entwurfes und der Aufstellung von Gegenvorschlägen erwachsen 27 .

25 So das ganze Handels-, Wechsel- und Seerecht nebst dem Recht der Er-werbs- und Wirthschaftsgenossenschaften, dem Binnenschiffahrtsrecht, dem Ver-sicherungsrecht und dem Verlagsrecht; das Urheber- und Erfinderrecht, das Rechtdes Marken- und Musterschutzes, das Bankrecht, das Post- und Telegraphenrecht;das Privatfürstenrecht, das Lehnrecht, das Recht der Familienfideikommisse undStammgüter, das Bergrecht; im Wesentlichen auch das Agrarrecht (insbesondereGemeinheitstheilungen, Ablösung von Grundlasten und Zusammenlegung von Grund-stücken), das Wasserrecht, das Deich- und Sielrecht, das Forstrecht, das Fischerei-recht, das Jagdrecht, das Bau- und Nackbarreckt, das Enteignungsi'eckt, das Ge-sinderecht, das Recht der Zwangs- und Banngerechtsame; zum Theil auch dasRecht der Bauergüter, das Recht der Reallasten und Grunddienstbarkeiten, dasNäherrecht und manches Andere (vgl. Entw. des E.G. Art. 3391).

26 Entw. des E.G. Art. 9 u. 32.

27 Eine Zusammenstellung v. 0. Mühlbrecht, Berlin 1892, füllt 58 Seiten.Bei 0. Gierke, Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs und das deutscheRecht (cit.Entw.), Leipzig 1889, sind die bis dahin erschienenen Schriften ver-zeichnet. Von den ausführlicheren Kritiken des Entw. im Ganzen sind hervor-zuheben: 0. Bähr, lvr.V.Schr. XXX 321 ff. u. 481 ff.; E. Holder u. G. Hart-mann, Arch. f. civ. Pr. LXXII1 1 ff. u. 309ff.; Ludw. Goldschmidt, KritischeErörterungen zum Entw. eines bürg. Gb., H. I, Leipzig 1889; M. Hachenburg,Das französisch-badische Recht und der Entw. des deut. bürg. Gb., Mannheim1889; A. Menger, Das bürgerliche Recht und die besitzlosen Volksklassen,Tübingen 1890; P. Stolterfotli, Beiträge zur Beurtheilung des Entw. eines bürg.Gb., Leipzig 1890; I. Meisner, Das Preufs. Allg. Landr. u. der Entw. des deut.bürg. Gb., Berlin 1890. Eine vollständige Besprechung in Einzelbeiträgen beiBekker und Fischer, Beiträge zur Erläuterung und Beurtheilung des Entw.eines bürg. Gb. f. d. deut. Reich (cit.Beiträge), 18 Hefte, Berlin 1888 ff. Fernerin den von Adams, Wilke, Mecke, Hartmann und Erytliropel herausg.Gutachten aus dem Anwaltstande über die erste Lesung des Entw. eines bürg. Gb.,Berlin 1888 ff. Zahlreiche Aufsätze im Arch. f. civ. Pr., Bd. LXXIIILXXVI,sowie in den Jalirb. f. Dogm. Bd. XXVII u. ff., den Beitr. zur Erläut. des deut.Rechts Bd. XXXIII u. ff., der Z. f. d. P. u. ö. R. der Gegenw. Bd. XV u. ff., demArch. f. bürg. R. Bd. I u. ff. Dazu die Gutachten und Vorträge in den Verhand-lungen des XIX., XX., XXI. u. XXII. Juristentages, Berlin und Leipzig 1888 ff.,und in den Verhandlungen des K. Preufs. Landesökonomiekollegiums, Berlin 1890.