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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
Entstehung
Seite
530
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530 Buch III. Fünftes Hauptstück.

nen, welche leider darum nur zu häufig gefunden wird, weilman sich erstens nicht die Mühe giebt oder auch der nöti-gen Kenntnisse ermangelt, um sie von allen Seiten zu be-trachten; zweitens weil es gefallt und blendet, wenn mitSchärfe nur ein Gesichtspunct hervorgchobcn wird, der leich-ter zu fassen ist als mehrere zugleich. Daher ist es denngekommen, daß zugleich die Einen, feindselig gegen die Für-sten, über Unterdrückung der allgemeinen Freiheit, Andere,den Standen entgegen, von Empörung derselben gegen diegeheiligte Gewalt der Fürsten gesprochen haben.

Beider Parteien Urtheile entspringen aus einer mangelhaf-ten Kenntniß der Verhältnisse der frühem Zeit, auf welche mandie Ideen einer anderen überträgt. Die Rechte der Stände wareneben so unzweifelhaft rechtmäßig begründet wie die der Fürsten.Man darf nie vergessen, daß sich die fürstliche Gewalt in dembei weitem größten Lhcile unserer Länder aus der Amtsge-walt entwickelte. Nirgends aber hatten bei uns die ReichS-sürsten ein Alles umfassendes, aus irgend einem allgemeinen,abstracten Grundsätze hergeleitetcs Recht, sondern überall nurgewisse und bestimmte Rechte. Es that im Wesentlichen Nichts,daß diese Rechte nicht immer förmlich mit sicheren Grenzenbezeichnet waren; denn wenn auch diese hin und wieder et-was schwankten, so wussten und fühlten in der Hauptsachedoch Fürsten und Untergebene sehr gut, was ihnen rechtmä-ßig zustand. Es war kein Jahrhunderte hindurch folgerechtfortgesetzter Plan, nach welchem Fürsten und Stände ihreRechte gegen einander und beide auf Kosten des armen Man-nes erweiterten; sondern erstens lag das Streben darnach inder menschlichen Natur, weil ein Jeder sich möglichst frei nachallen Richtungen hin ausdehnen, also, wenn es geht, Anderebeherrschen will; zweitens gaben mancherlei nicht zu berechnen-de und bei den mangelhaften Nachrichten nicht überall gründlichnachzuweisende Umstände den Anstoß zu den früheren Verän-derungen der Verhältnisse zwischen den gemeinen Freien unddem Adel und bestimmten deren nächste Richtung. Wir wis-sen, wie besonders die Umwandlung der Kriegsverfassungdurch die Ausbildung des Ritterthums bedeutend darauf ein-wirkte.