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Der dreissigjährigc Krieg.
bcr mit dem Galgen. Der König nahm (10. Marz 1637)der Stadt das ihr von ihm früher gegebene Recht, Steuernzur Unterhaltung ihrer Festungswerke und ihrer eigenen Söld-ner zu erheben, und verbot ihnen die Rechte des Kurfürstenauf irgend eine Art zu beeinträchtigen^). Jetzt machte der Kur-fürst ausserordentlich hohe Gcldfoderungen an die Stande fürgethane Vorschüsse, Besoldung der Truppen und andere zuleistende Zahlungen. Dagegen erhoben sammtliche Städte überihre Ausschliessung von den anderen Ständen und diese insge-sammt zahlreiche Beschwerden und wollten sich vor deren Ab-stellung nicht auf des Kurfürsten Foderungen einlassen. Die-sen brachte das so auf, daß er die Stände entließ und be- Junischloß zur Bezahlung der dem Könige von Polen schuldigen 1640Summen von seinen eigenen unmittelbaren Untcrthancn eineSteuer zu erheben. Er beschwerte sich bei dem Könige, dener so gewonnen hatte, über die Stände, die sich daher auf ei- Octobernein neuen Landtage sogleich sehr nachgiebig bewiesen'). 1640
Fünftes Haupt stück.
Übersicht der inneren Verhältnisse.
Aus dem was wir bis jetzt von der Geschichte unserer Län-der erzählt haben, wird dem aufmerksamen Beobachter schonziemlich klar geworden sein, wie durch äußerlich sehr verschie-denartige Ereignisse die allgemeine Richtung der Entwickelungder inneren Staatsverhältnisse zur Erweiterung der landesherr-lichen Gewalt auf Kosten der Stände vorbereitet wurde. Mankann bei Erörterung von Dingen, welche durch ihre Folgenentscheidende Wirkung auch noch auf unfern jetzigen Zustandäusscrn, nicht genug vor einer einseitigen Bcurthcilung war-
1) Urkunde bei Baczko Bd. V. Beilage 5N. zum zwölften Buche.
L) Baczko Bd. V. S. 105 ff.
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