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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Der dreifsigjährige Krieg. 513

und bat, die schwedischen Besatzungen zu behaltcm Die Schlc-AMsicr suchten diesen wenigstens freien Abzug zu verschaffen. 1635Ihren Abgeordneten nach Prag versicherte der Graf Traut-mannsdorf, welcher den Frieden verhandelte, bei seiner Ehre,daß er von den angegebenen Punctcn nicht abgchn könne. Siemöchten sich an den Kaiser selbst wenden, vielleicht erlangtensie Etwas für die Erbfürstenthümer, doch würde alsdann wohlmit den Herzogen von Liegnitz, Brieg und Ols schärfer ver-fahren werden und diese alle Privilegien verlieren ').

Der Kurfürst schloß seinen Frieden zu Prag auf nochnachthciligcre Bedingungen für die Protestanten, als die zu so. MaiPirna waren, sorgte aber desto mehr für sich, indem er für 1635seine angebliche Foderung von mehr als sieben Millionen (Kostender Theilnahme an der Unterdrückung der Böhmen und desVerraths an Schlesien) die Lauschen und vier magdeburgischeÄmter als Lehn, sein Sohn August das Erzstift Magdeburgauf Lebenszeit, der katholisch gewordene Markgraf ChristianWilhelm von Brandenburg jährlich zwölftausend Thaler er-hielt und die seit dem Jahre 1627 eingezogenen geistlichenGüter noch vierzig Jahre hindurch behalten durfte.

Vergeblich hielten die evangelischen Schlesier dem Kur-fürsten den von ihm veranlassten Ruin ihres Landes, demGeneral Arnim den Bruch seines Wortes vor, protestirten,wenn sie zu dem Vertrage gezwungen werden sollten, und be-hielten ihren Nachkommen alle Rechte und Ansprüche vor.

Arnim hatte dem Kurfürsten während der Tafel, wo stark ge-trunken worden war, vorgeworfen, dieser lasse ihn mit seinemden Schlesiern gegebenen Worte stecken; er wolle lieber fortoder todt sein, ehe die Schlesier ohne Genugthuung blieben,worauf der Kurfürst geschworen: der Teufel solle ihn holen,wenn die Schlesier den dresdener Accord nicht behielten. Daswar bald vergessen. Arnim verließ unter dem Vorwände, seinprotestantisches Gemüth sei gekränkt durch den Präger Frieden,die sächsischen Dienste und begab sich in die Mark, den Schle-siern mit Recht verdächtig als Vcrräther an seinen Glaubens-

1) Aus den schon angeführten handschriftlichen Acten aus Gcsandt-schaftsberichten.

Stenzel Gesch. d. Prcussisch. Staats I.

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