394 Buch I!i. Drittes Hauptstück.
Ms nun der Kurfürst, um zur Verthcidigung der jülich-^ 0 ^ scheu Länder Unterstützung zu erhalten, die Stande der Mar-Januar ken wieder versammelte, so machten sic nächst dem Verlangen,1615 ihre Beschwerden zu erledigen, unter anderen folgende Fede-rungen an ihn: das Consistorium und die Universität nicht mitverdächtigen Leuten, sondern mit denen zu besetzen, die demungeändertcn augsburgischen Glaubensbekenntnisse und der Ein-trachtsformcl zugcthan wären, solche treue Lehrer nicht zu ver-jagen, keine Ausländer anzustellen und Verdächtige, wie denGcneralsuperintendcntcn Pclargus, abzuschaffen, welcher sich ih-res Anmahncns ungeachtet in diesem Religionsstreite nicht habeHervorthun wollen '). Die älteren Religions-Reverse solle derKurfürst erneuern, sie auch vom Kurprinzen unterschreiben las-sen und sich seines Patronatrechts für eine Summe Geldes be-geben; ausserdem droheten sie ihm keine Geldbeiträge zu be-willigen. Der Kurfürst antwortete sogleich hierauf entschlossenund sehr derb: er werde bis auf den letzten Blutstropfen beider einmal von ihm bekannten reformirtcn Religion bleiben,und sollte er tausendmal deshalb wegen verweigerter Contri-butionen Mangel leiden. Die augsburgische Consession vomJahre 1530 sei später 1540 und 1542, noch bei Luthers Leb-zeiten und mit dessen Zustimmung verändert worden. Warumsie denn so steif auf die ungeänderte Consession hielten? Siemöchten sie wohl selbst nicht gelesen haben. Er erklärte sichüber das Abendmahl dahin, daß es nicht nur ein äußerlichesZeichen, sondern Christus wesentlich beim Genüsse desselbensei. Nur herrschsüchtige, zänkische Geistliche störten den Frie-den. Den Lutheranern sollten ungestört alle ihre Rechte blei-ben, die Rcformirten aber eben dieselben auch haben. DerAntrag zum Verkaufe des landesherrlichen Patronatrechts seiihm schimpflich und dasselbe nicht seil. Der geringste Colla-tor im Lande habe das Recht, sein Kirchcnlchn wie er wollezu bestellen, und er, der Kurfürst, wolle dieselbe Macht ha-ben. Gedicke und Willich wären nicht vertrieben worden, siehätten sich freiwillig wegbegcben, da man ihr Schmähen und
t) Der Aufsatz aus den Annalen eines Geistlichen in Königs Ber-lin I. S. Z23. zeigt, daß die Landstande ein förmliches Ermahnungs- undErweckungs-Schreiben an den Pelargus hatten abgchn lassen.