Vom Religlonskrieg bis zum 30jahr. Krieg. 337
Gnadenprivilcgium geben, vermöge dessen magdeburgische Le-hen erst nach dem Abgänge des gesammten Stamms männ-lichen und weiblichen Geschlechts des Besitzers an den Herzoghei'mfallen sollten, was nach einem frühem Privilegium be-reits geschah, wenn der letzte Besitzer nur Schwestern undentfernte weibliche Verwandte hinterließ. Zwei Jahre spater 1542sah sich der Herzog genöthigt das für ihn noch weit nach-theiligcre sogenannte kleine Gnadenprivilegium zu ertheilen,durch welches dem inländischen Adel bei Ämtern und Lehender Vorzug vor dem fremden gegeben und mit ihm ausschliess-lich die höchsten Ämter besetzt werden sollten. Wenige Tagedarauf gab der Herzog nach: es sollten im Lande beständigzwei Bischöfe, von Samland und von Pomesanien, bleiben,die Stände Vormünder bei der Minderjährigkeit des Fürstensein und alsdann die vier Negimentsräthe, der Hofmeister,der oberste Burggraf zu Königsberg, der Kanzler und derObcrmarschall, als Regenten mit einigen Hof- und Gerichts-Räthcn die Vormundschaft verwalten. Jene vier Regiments-rathe nebst drei Mitgliedern des Raths der drei Städte Kö-nigsberg sollten auch in Abwesenheit des Herzogs die Re-gierung als Statthalter führen. Anmaßung und Habsuchtder Negimentsräthe brachten den Herzog oft ausserordentlichauf und mehrten die schon vorhandene Spannung, da dieStande wohl denken konnten, wie unangenehm diese Beschrän-kungen dem Fürsten wären und wie gern er sich ihrer ent-ledigen würde.
Vermehrt wurde die Unzufriedenheit in Preussen unterder herzoglichen Regierung durch die Zwistigkeiten der vor-nehmsten Geistlichen. Diese hcrrschsüchtigen und eigensinni-gen Eiferer um Dinge, die schwerlich zur Seligkeit gehören,fanden leicht Veranlassung zum Streite, weil ihre Herzender Liebe fremd, voll Stolz und Dünkel waren und nur sieimmer Recht haben wollten. Warf einer dem andern Man-gel an gelehrten Kenntnissen vor, so fand dieser bei jenemMangel an Rcchtgläubigkeit. Einer verdrehete des andernWorte oder legte ihnen einen falschen Sinn unter. DieGeistlichen verketzerten und schmäheten einander ohne Maßauf den Kathedern und Kanzeln, zogen durch DruckschriftenStenzel Gesch. d. Preussisch. Staats I. 22