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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Die Reformation bis zum Religionskriege. 303

wurde (1527) von den Standen beschlossen, daß die Mittel-,

Ucker- und Neumark mit Kotbus, Krossen und Sommerfelddrei, und die Altmark und Priegnitz zwei Theile tragen soll-ten. Es that sich auch ein Rangstreit der Städte Berlinund Stendal, wie der neuen und alten Zeit hervor. DerKurfürst entschied (1521) mit anderen Städten, daß beimFeldzuge, zur Rechten des Kurfürsten Brandenburg, Berlinund die übrigen mittel- und neumärkischcn Städte, zur Lin-ken Stendal und die Altmärkcr und Priegm'tzcr zichn sollten.

Man sicht hieraus, daß Stendal und Brandenburg, als ehe-malige Hauptstädte, ihren Rang noch vor Berlin, dem da-mals schon begünstigten und mit vielen schönen Gebäuden, Kir-chen und Schulen gezierten Sitze der Negierung, behaupteten.

Viele einzelne gesetzliche Bestimmungen der Landtagsab-schicde beweisen uns, wie man doch einigermaßen fortschrittin dem Bestreben, sowohl die Nechtsvcrfassung und Verwal-tung zu bessern, als auch bürgerliche Verhältnisse den Zeitengemäß festzustellen, z. B. daß den Kindern der Selbstmörderoder unehelich geborncr Ältcrn ihr Erbe nicht entzogen würde.

Wegen der Einführung des römischen Rechts verfügte derLandtag von 1534 ausdrücklich, daß beim Kammergcrichtedanach entschieden werden solle, da sich die Stände sämmt-lich aller Gebräuche und Gewohnheiten voriger Gerichte ver-ziehen hätten ').

Auch in anderen Rücksichten war Joachim nützlich fürsein Land. Wir haben gcschn, daß er die Ncumark völlig andie Kurmark zurückbrachtc. Nach dem Aussterbcn der Grafenvon Rüppin zog er dieses Land als eröffnetes Lehn ein(1524). Mit Pommern legte er endlich zu Grimmitz dieZ. Aug.uralten Streitigkeiten dahin bei, daß er die Herzoge von ^29Pommern als freie Reichsfürstcn mit Sitz und Stimme auReichstagen anerkannte, jedoch die Mitbclchnung vom Kaiser,Versicherung des Anfalls des gesummten Landes und Huldi-gung der Stände für diesen Fall erhielt. Seitdem wurde,

1) Die Bestimmungen der Sandtaasabschiede am vellständigsten inBuchholz Geschichte von Brandenburg Bd. III. S. 325, ergänztdurch handschriftliche Aufsätze aus der Steinwchrschen Bibliothek inBreslau.