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Buch III. Erstes Hauptstück.
sten geworden sein, was ihnen viele Borthcile gegen ihrendamaligen Zustand bot. Sie aber blieben mit weltgeschicht-lich beispielloser Anhänglichkeit ihrer Religion treu. Solltensich unter ihnen nicht Fanatiker und Abergläubige gefundenhaben? Menschen, die geglaubt hätten durch Entheiligungvon Gegenständen die den Christen heilig waren und durchheimliche Ermordung der Christenkinder Rache zu üben odersonst uns unbekannte Wirkungen hcrvorzubringen? Mögenalso dergleichen Verbrechen, deren die Juden zu verschiedenenZeiten und in verschiedenen Ländern beschuldigt wurden, nichtganz ungegründet sein, eine traurige Wahrnehmung wird im-mer die Wirkung von gegenseitiger Unduldsamkeit der Men-schen bieten.
Durch diese Strenge, welche den ganzen Charakter derRegierung Joachims bezeichnet, erhielt er nicht allein die Ruheim Lande und stellte dieselbe, wo sie gestört war, bald wie-der her, sondern bewirkte auch eine Ausdehnung seiner Wahlüber die Stände, wie sie selbst der Kurfürst Albrecht in An-spruch zu nehmen nicht gewagt hatte. Des Kurfürsten glän-zender Hofstaat und seine vielfache Lheilnahme an Reichsge-schäftcn hatten ihm große Schulden zugezogcn. Die Ständebewilligten ihm nicht nur (1513) die seinem Vater Johannauf sieben Jahre nachgegebene Bierzicse für seine Lebensdauer,sondern bald nachher auch (1521) einen Hufenschoß auf vierJahre, welcher bei den folgenden Landtagen immer fortgesetztund endlich, wie die Bierzicse, so gut als stehend wurde.Die schon oft bezcichneten drei Fälle, Reichssteuer, Ausstat-tung der Töchter und Landkrieg mit Rath der Stände, wur-den für ausserordentliche Steuern Vorbehalten. Es wurdejetzt gewöhnlich, daß Prälaten und Herren ein und die Städtezwei Drittheile der Steuern übernahmen, und daher mag cssich schreiben, daß der Kurfürst Joachim I., indem er dmStaat mit dem menschlichen Körper verglich, zu sagen pflegte,der Adel sei das Haupt, die Bürger das Herz und die Bauerndie Füße; wenn Haupt und Füße litten, sei das unbedeutendgegen das Herz. Nun war auch Streit zwischen den ver-schiedenen Landcstheilen über das Vcrhältm'ß, nach welchemjeder zu den Landesbedürfnisien beizusteucrn hätte. Deshalb