Die Reformation bis zum Religionskriege. 293
entstanden, und daß der bisherige Hochmeister sich überallvergebliche Mühe gegeben Hülfe zur Beilegung der Streitig-keiten tnit Polen zu erhalten, so hatten der König und derHochmeister, um einem neuen Kriege vorzubeugcn, einen Frie-den geschlossen. Diesem gemäß wurden von beiden Theilenalle gemachte Eroberungen zurückgegcbcn, was für Prcuffensehr vortheilhaft war, den beiderseitigen Untcrthanen allgemei-nes Vergessen wegen der Lheilnahme am letzten Kriege zuge-sichcrt, manche andere nöthige Bestimmungen wegen nachbar-licher Verhältnisse, freien Handels und freier Schifffahrt undEntscheidung von Streitigkeiten getroffen und festgesetzt, derKönig solle die in der Urkunde näher bezeichnten Länder,Städte, Schlösser und Flecken dem Markgrafen, als einemHerzoge in Prcuffen leihen, dieser als belehnter Fürst derKrone Polen als natürlichem Erbherrn schwören und gehor-sam, seine Brüder, die Markgrafen Georg, Kasimir und Hanns,rnitbclehnt sein und erst nach dem Abgänge aller Lcibeslehns-crben der vier Brüder das Land an Polen fallen, der Herzogdessen Privilegien halten als polnischer Fürst, im Rathe dienächste Stelle neben dem Könige haben, doch Nichts vomLande verkaufen, ohne cs vorher dem Könige angcboten zuhaben. Sollten die Krone Polen oder der Herzog wegendieses Vertrags angefochten werden, von wem cs sei, so wol-len Beide einander mit aller Macht beistehn; ausserdem sollteder Herzog nur wenn der König mit allen seinen Untertha-ncn ins Feld ziehe, hundert Pferde stellen, und alle päpstlicheund andere Privilegien, welche diesem Vertrage entgegen wa-ren, dem Könige ausliescrn. Nachdem die Abgesandten desOrdens und des Landes die urkundliche Versicherung ihrerZustimmung zu dem Vertrage gegeben hatten, belehnte König 10 . AprSigismund seinen Neffen Albrecht und dessen männliche Nach- ^^5kommen und dessen drei Brüder und deren Nachkommen durchein Panier mit einem schwarzen Adler, welcher den Buchsta-ben S auf der Brust hatte, feierlich mit dem Lande in Prcus-sen als einen Herzog, und Albrecht schwor dem Könige denLchnseid, worauf ihn der König zum Ritter schlug und ihmein Jahrgeld von viertausend rheinischen Gulden zusicherte1) Schütz Chronik des Landes Preußen, S. 491 ff.