2!>2 Buch III. Erstes Hauptstück.
stand zu erstrecken, der undenkbar schien; auch konnte der Or-den nicht die Absicht gehabt haben Vollmachten zu seinerVernichtung auszustellen. Daher baten die Abgeordneten umZeit, neue Vollmachten für diesen unvorhergesehenen Fall ein-zuholen. Doch das hatten die Unterhändler wohl vorausge-setzt:, schlugen es ab und erwiedertcn: Ihr habt drei Wege,Krieg, Beschwörung des ewigen Friedens oder die Belehnung.Die Abgeordneten machten zwar noch einige Einwürfe, alleinbedrängt von drei Übeln wählten sie das kleinste, neigten sichin dieser Lage zur Verhandlung, suchten ihre Ehre zu retten,verlangten Bestätigung der Privilegien des Landes und Zu-sicherung, daß der Hochmeister keine fremden Räthe annehmcnwerde. Der Hochmeister war bereit des Landes Privilegienzu handhaben, bei Annahme seiner Räthe wollte er sich nichtbinden lassen, doch die von ihnen strafen, welche nicht einesfrommen, redlichen Wandels erfunden werden würden; gegenetwanigen Schaden versprach er Schutz und wegen der Ehrebemerkte er, es könne dieser Handel allerdings nicht ohneNachrede bestehn, doch nur als ein christlicher Handel, beidem allein Gottes Ehre gesucht werde, und die Ehre derChristgläubigen bestehe im Kreuze. Sigismund fand bei denpolnischen Großen ebenfalls manchen Widerstand. Diese stell-ten das Recht des Königs zu einer solchen Veränderung inAbrede, zeigten, wie der Abfall des Herzogs und des Landesvom katholischen Glauben bcvorstehe, was Feindschaft desPapsts, des Kaisers und Reichs erregen müsse. Allein dieVortheile, Preussen so wieder gewissermaßen ganz an Po-len zu bringen und der fortwährenden Besorgnisse vor denVersuchen des Ordens, die alte Macht hcrzustellcn, überhobenzu sein, übcrwog alle Bedenklichkeiten. Nachdem nun die un-terhandelnden Fürsten noch auf die näheren Bedingungen mitdem Könige übereingekommen waren, begab sich der Hoch-meister nach Krakau, wo er nebst den Abgesandten des Ordensund des Landes (31. März) noch mit dem Ordenskreuze be-8. April zeichnet seinen Einzug hielt. Hier kam es bald darauf zu1525 folgendem Vertrage: da sich ergeben, daß aller Krieg undZwiespalt zwischen Polen und Preussen aus dem Mangel ei-nes rechten, regierenden, erblichen Fürsten des Landes Preussen