Die Reformation bis ;um Religionskriege. 291
mcland und Pomcfanien waren für die neue Lehre, welche,wenigstens heimlich, auch durch Albrecht Unterstützung fand;denn als dieser bei den lauten Klagen des päpstlichen Hofesüber den Bischof von SamlaNd genöthigt wurde dessen Ver-fahren öffentlich zu misbilligen, so ermunterte er ihn zugleichheimlich sich in dem frommen Unternehmen nicht stören zulassen ').
Die Zeit des Waffenstillstands lief ab, Albrecht musstezu einem entscheidenden Beschlüsse kommen. An eine erfolg-reiche Erneuung des Krieges konnte er nicht denken, Unter-stützung nirgends hoffen. Er entschloß sich daher dem Kö-nige zu huldigen und den ewigen Frieden anzuerkcnnen, wenndessen Bedingungen einigermaßen gemildert würden. Bevoll-mächtigt von ihm verhandelten sein Bruder, Georg von Jä-gerndorf, und sein Schwager, Friedrich II. von Licgnitz, mitdem Könige Sigismund in Krakau, während, zehn Meilendavon entfernt, der Hochmeister mit den bevollmächtigten Ab-geordneten des Ordens und der Stände zu Ober - Bcuthcn inSchlesien verweilte, um den Erfolg der Verhandlungen abzu-warten. Es ist nicht zu zweifeln, daß die preussischen Ab-geordneten mit Vorsicht waren ausgcwählt worden; die desOrdens, der Bischof von Pomesanien und Friedrich, Herr zuHeideck, waren dem Markgrafen völlig ergeben. Nun kamenHerzog Friedrich und Markgraf Georg aus Krakau nach Beu-then und berichteten, der König wolle von den Bestimmun-gen des ewigen thorner Friedens nur unter der Bedingungabgehn, daß der Hochmeister ihn zum Lehnsherrn annähmc;dann wolle er auch alles im letzten Kriege Eroberte an Preus-scn zurückgeben, dem Hochmeister anderweitige Vorteile gön-nen, und für den Fall daß derselbe ohne männliche Leibes-erben stürbe, auch dessen Brüdern die Belehnung ertheilen.Anfangs stutzten die preussischen Abgeordneten bei diesem selt-samen und befremdenden Anträge. Obgleich ihre Vollmach-ten so ausgedehnt waren, daß sie für unbeschränkt hätten gel-ten können 2 ), so waren sie doch schwerlich auf einen Gegcn-
1) Fab er preussisches Archiv I. S. 137. II. S. 92.
2) Fab er im preussischen Archive I. S. 147 hat die Vollmachtenbekannt gemacht.
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