Die Reformation bis zum Religionskriege. 277
Es war nämlich seit langer Zeit gewöhnlich, daß diePriester den reuigen Sündern Kirchenbußen aufcrlegten, derenStelle auch andere Werke der Frömmigkeit vertreten konnten.Die Absolution oder der Ablaß, den der Priester zu erthcilcnbefugt war, bezog sich daher nur auf die von ihm auferleg-ten Kirchenstrafen, nicht auf die Strafe der Sünde selbst,welche Ursache der Kirchcnstrafe gewesen war und die nie ohneNeue und Besserung des Sünders vergeben werden sollte.Gerade diese Hauptsache wurde nach und nach in der Aus-übung ganz als Nebensache betrachtet, und die Papste maßtensich bereits im elften Jahrhunderte die Macht an, die Sün-den selbst zu vergeben, indem sie gewisse Leistungen oder guteWerke als Ersatz der Buße soderten. Es war der gr-ßercMisbrauch nun immer leichter und seit dem vierzehnten Jahr-hundert ward cs Kirchenlehre, daß Christus, indem er weitmehr gcthan und gelitten als nöthig gewesen, um die Weltvon der Sünde zu erlösen, durch diesen Überfluß von Ver-diensten um die Menschheit der Kirche einen unendlichen Schatzgegeben habe, über welchen der Apostel Petrus und dessenNachfolger zu verfügen hatten. Es würde nun den Päpstenund der hohen Geistlichkeit wenig genützt haben, wenn dieSünder Kirchenbuße gethan hätten; daher wurde eine sehrmäßige Geldstrafe für jedes nur denkbare Verbrechen aufcr-legt, um durch die Wohlfeilheit der Vergebung die Herzendesto mehr zum freien Geständnisse und die Hand zur Bezah-lung zu bewegen. Bedurfte man des Geldes zu Kriegen,Bauten oder für Gegenstände des Luxus und des Genusses,so rvar der unerschöpfliche Brunnen der Verdienste des Hei-lands in der Päpste Gewalt. Die Leichtigkeit, auf diese Weiseihre immer wachsenden Bedürfnisse befriedigen zu können, ver-führte die geistlichen Fürsten ebenso zum Übermaße, wie späterAnleihen und Papiergeld die weltlichen, nur mißbrauchte man beidiesen wenigstens nicht die Religion als Deckmantel von weltli-chen Angelegenheiten, die ihr fremd waren. Was die geistlichenFürsten nicht selbst thaten, dem sahen sie doch nach, wenn esdurch ihre Geschäftsträger geschah, sobald cs nur Geld einbrachte.Sowohl der Papst Leo X. als der Erzbischof Albrccht von Mainzbedurften desselben bei ihrem glänzenden Hofhalte nur zu sehr.