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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
Entstehung
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262
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262 Buch II. Eilftes Hauptstück.

Besonders auffallend ist im Vergleiche mit der alternGerichtsverfassung, daß zwar die Sporteln unter die Richtervertheilt wurden, der Kurfürst aber allein sämmtliche Straf-gefalle einzog, wie auch das Gericht in dessen Namen undzwar, wegen Mangels an Rechtsverordnungen, nach gemeinemKaiser-(römischen) Rechte sprechen sollte.

Unstreitig beförderte das Kammergericht die weitere Ver-breitung des römischen Rechts sehr und bewirkte auch, indemes gelehrte Richter und schriftliches Verfahren nöthig machte,nach und nach das Aufhören des öffentlichen und mündlichenVerfahrens und des Urtelssindens der Schöffen bei den übri-gen Gerichten, sodaß dieselben mit der Zeit die neuere Ge-richtsverfassung erhielten. Sowohl dieses als auch unmittel-bar die Ansicht der gelehrten römischen Rechtskenner von denRechten der Fürsten, in deren Diensten sie standen, über de-ren Unterthanen verschaffte den Landesherren eine weit größereGewalt über dieselben, als sie früher je gehabt hatten. Dasöffentliche Leben hörte nach und nach im Volke immer mehrauf. Da es Nichts von dem eingebrachten, verwickelten Rechteverstand, wurde ihm das Recht überhaupt fremd; dieses fandkeinen Anhalt im Leben des Volks, entwickelte sich nicht mehrmit demselben, und bald ging die Gesetzgebung denselbenGang. Indem das Volk immer mehr zur Unmündigkeit her-absank, wurden die Gesetze nicht mehr der Ausdruck dessen,was sich nach und nach festgesetzt hatte, schritten nicht mitder geistigen und sittlichen Entwickelung der Nation fort, son-dern waren nur die Bestimmung dessen, was die Fürsten undderen gelehrte Räthe für zweckmäßig hielten oder wollten.

In den größeren Städten, wo sich die Formen der al-ten Verfassung noch erhalten hatten, waren größtentheils Aristo-kratien entstanden, was die Fürsten fast überall begünstigten.Regierung und Verwaltung befand sich in den Händen derPatricier, und das öffentliche Leben wurde auch hier immerlauer, wenngleich noch im Anfänge des sechszehnten Jahr-hunderts das mächtige Danzig, gestützt auf die Hanse, eswagte dem Könige von Dänemark den Krieg anzukündigen.

Es würde die Umwandlung der alten Verhältnisse, durchwelche nach und nach das Volk von aller höher» Theilnahme