260 Bu6, II. E-ilftes Hauptstück.
Brandenburg, weshalb Kurfürst Johann noch auf dem Tod-tenbcttc seinen Sohn Joachim I. vor dein Adel gewarnt hatte.Wirklich glaubte dieser dem erst fünfzehnjährigen Fürstentrotzen zu können. Die Landstraßen wurden überall unsicher,Brand, Raub und Mord erfüllten das Land, die Hofbcdicn-tcn des Kurfürsten nahmen selbst Thcil an der Wcgclagcrung.Vor den Kvckcritz und Lüdcritz und vor den Kracht und Jtzcn-plitz behüt uns lieber Herr Gott! war die traurige spruch-wörtliche Redensart des armen Landvolks der Mark in die-ser Zeit.
Der Kurfürst schritt kräftig ein, ließ die Räuber ohneAnschn der Person, einst siebzig, unter denen vierzig Edel-leutc waren, aufknüpfcn. Dieses brachte den Naubadcl, dersich in seinen Gerechtsamen gekränkt glaubte, ausserordentlichaus, sodaß Einer, von Otterstädt, an das Zimmer des Kurfür-sten die Worte schreiben ließ: „Jochinken, Jochinkcn, höbe dp,wo wy dp krigcn, hangen wp dp." Er legte sich, um seinWort wahr zu machen, im köpniker Walde bei Berlin mit sei-nen Genossen in einen Hinterhalt und lauerte dem Kurfürstenauf. Ein Bauer benachrichtigte diesen davon; er ließ die Ver-brecher greifen und den von Otterstädt viertheilcn. Als sich derAdel deshalb bei des Kurfürsten Oheim, dem Markgrafen Fried-rich von Ansbach, beschwerte und dieser sich bei Joachim ver-wendete, der ja selbst adeligen Geblüts sei, so gab dieser dieweise Antwort: „ich habe kein adeliges Blut vergossen, son-dern Schelme und Mörder nach Verdienst gestraft." Ver-geblich sprachen für einen als Räuber gefangenen meklenbur-gischcn Edelmann, nächst dessen zahlreichen Anverwandten,viele Fürsten, des Kurfürsten Gemahlin und Bruder, vergebensbot der Verbrecher sein ganzes Vermögen als Löscgcld, Joachimsprach: „es ziemt sich nicht, daß ein Fürst die Gerechtigkeitfeil habe oder Strafbare für Geld frei lasse, und wenn die-ser und jeder Andere wie er als Verbrecher Ergriffene hundert-tausend Gulden geben könnte, so würde doch Keiner meinenSpruch ändern," und er strafte den Edelmann am Leben.
Diese strenge Gerechtigkeit gefiel den Städten und demLande wohl, und die Fürsten, welche sic übten, erhielten selbstdadurch eine Unterstützung bei der Ausdehnung ihrer Macht.